UnityMedia will Kunden zur Aktivierung von WLAN-Hotspots drängen

UnityMedia will Kunden zur Aktivierung von WLAN-Hotspots drängen
Mit dem Wegfall der Störerhaftung bei WLAN-Netzwerken will man den Ausbau von Hotspots weiter vorantreiben - allerdings nicht immer mit Mitteln, die den Kunden gefallen. UnityMedia etwa möchte bei WLAN-Routern das öffentliche Signal automatisch aktivieren und Kunden dürfen hier nicht manuell eingreifen.

"In den kommenden Wochen wird auf Ihrem WLAN-Router automatisch ein separates WLAN-Signal aktiviert. Der Kunde hat es zu unterlassen, die Nutzung seines Homespots zu beeinträchtigen oder zu unterbinden!" Mit diesen Worten weißt das Unternehmen UnityMedia die Kunden auf eine bevorstehende Änderung hin.

UnityMedia will alle User zum öffentlichen WLAN drängen

Man möchte also für mehr WLAN-Hotspots sorgen, sodass bald möglichst weit verbreitet öffentliches WLAN für jedermann zugänglich ist. Schön und gut, doch die Art, wie dies vonstatten geht, dürfte nicht jedem gefallen. Als Kunde möchte man sicherlich selbst entscheiden, ob man ein öffentliches WLAN-Netz über seinen Router zur Verfügung stellen will oder nicht. Und man möchte auch die Möglichkeit haben, dieses jederzeit wieder abzuschalten.

Wer als Kunde von UnityMedia nicht möchte, dass das öffentliche WLAN aktiviert ist, der muss dem Schreiben widersprechen. Tut man das nicht, stimmt man automatisch zu, das WLAN-Signal wird aktiviert und dann hat man auch die Finger davon zu lassen. Hinzu kommt, dass man dann trotz des inzwischen abgeschafften Routerzwangs nur den WLAN-Router von UnityMedia nutzen darf.

Der Verbraucherschutz findet die Art und Weise, wie UnityMedia hier mit den Kunden umgeht, alles andere als ok und will, dass man die Zustimmung der Kunden einholen muss. Man dürfe eine vertragliche Leistung nicht einseitig ändern. Auch würde dies bedeuten, dass man den Router nicht mehr vom Strom nehmen darf, selbst, wenn man in Urlaub fährt. Immerhin stellt UnityMedia den Kunden aber zwei WLAN-Signale bereit. Einmal das ungesicherte, öffentliche und einmal ein gesichertes privates, die beide unabhängig voneinander funktionieren und sich auch nicht gegenseitig beeinträchtigen sollen. Inzwischen wurde auch die Bundesnetzagentur auf den Fall aufmerksam und wird diesen sorgsam prüfen. /ab

Bild-Quellen:
UnityMedia

News Redaktion
am Donnerstag, 12.05.2016 15:02 Uhr

Zuletzt aktualisiert am Uhr





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