Die Verknüpfung von Nutzerdaten verschiedener Google-Dienste aus Sicht eines Datenschutzexperten

Schaar: Verknüpfung von Nutzerdaten verschiedener Google-Dienste inakzeptabel

Die Verknüpfung von Nutzerdaten verschiedener Google-Dienste aus Sicht eines Datenschutzexperten wird von Schaar als inakzeptabel angesehen.

Eine gemischte Reaktion wurde auf den Bericht der europäischen Datenschützer unter Federführung der französischen Datenschutzaufsichtsbehörde CNIL hervorgerufen. Peter Fleischer Googles weltweiter Datenschutzbeauftragter erklärte, dass sie den Bericht erhalten haben und derzeit prüfen.


Unsere Datenschutzerklärung respektiert dabei das europäische Recht." Genau das stellt aber der Bericht der Datenschutzaufsichtsbehörden in Frage.

"Leider hat sich die Erwartung von weiterhin Transparenz & Wahlmöglichkeit für die Nutzer❬innen❭ nicht erfüllt", kritisiert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar. "Die Verknüpfung von Nutzerdaten aus verschiedenen Google-Diensten zu einem umfassenden Metaprofil ist aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht akzeptabel. Die Nutzer❬innen❭ wurden weder um Einwilligung gebeten noch besitzen sie eine Widerspruchsmöglichkeit vorausgesetzt sie den Dienst weiterhin nutzen wollen." Schaar gehört zu den mitunterzeichnenden 27 europäischen Datenschutzbeauftragten, darunter ebenfalls die Datenschutzaufsichtsbehörden Liechtensteins und Kroatiens die Google am heutigen Dienstag mit einem Brief an Google-CEO Larry Page aufgefordert haben, bei Datenschutzbestimmungen und Wahlmöglichkeiten nachzubessern.

Siehe dazu auch:
  • Europäische Datenschützer lassen bei Google nicht locker
  • Google führt Dienste trotz Datenschutzbedenken zusammen
  • US-Justizvertreter kritisieren Googles Datenschutzpläne
  • Googles Datenschutzerklärung unter der Lupe

Zuletzt aktualisiert am Uhr





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