Gerichtsprozess: Weiterverkauf von MP3s illegal?

Gerichtsprozess: Weiterverkauf von MP3s illegal?

Der Musikkonzern EMI hat einen Prozess angestrengt, der am Freitag in den USA eröffnet wird. In dem verhandelten Fall geht es um die Website ReDigi. Diese bietet Nutzern eine Plattform, um ihre MP3s weiterzuverkaufen. Sollte dieses Konzept verboten werden, könnte dies Auswirkungen haben.


EMI hat ein Problem mit ReDigi. Der Meinung des Musikgiganten nach betreibt diese Plattform nämlich in großem Stil Urheberrechtsverletzungen. Dabei bietet sie den Nutzern die Möglichkeit, ihre bereits legal erworbenen Musikdateien an andere Personen weiterzuverkaufen. 


Dieses Konzept passte EMI nicht, weswegen der Konzern bereits Anfang des Jahres eine Klage gegen das im letzten Oktober gegründete Startup anstrengte. Das Problem des Musikkonzerns: Es wurden bereits vorher Lizenzverträge mit anderen Onlineshops abgeschlossen. Diese räumten den Shops ein alleiniges Vetriebsrecht der geschützten Werke ein. Daher sieht EMI den Fall einer Urheberrechtsverletzung gegeben.


Am Freitag startet dieser Prozess nun vor einem Gericht in Manhattan. ReDigi ist sich keiner Schuld bewusst. Ihrer Meinung nach sei ihre Plattform lediglich eine digitale Version eines Second-Hand-Platenladens, der durch das amerikanische "First-Sale-Gesetz" geschützt ist. Dieses erlaubt einen Weiterverkauf erworbener Werke.


Auch deshalb sieht sich die Plattfom im Recht: Verkauft werden können lediglich rechtmäßig erworbene Dateien. Eine Raupkopie oder ein CD-Rip wird von der notwendigen Client-Software nicht zum Verkauf freigegeben. Diese sorgt auch dafür, dass die Originaldatei nach dem Kauf vom Rechner des Verkäufers gelöscht wird. So soll sichergestellt werden, dass die Dateien nicht mehrfach verkauft werden, beziehungsweise, dass es sich überhaupt um einen "richtigen" Verkauf handelt. Laut EMI sind gekaufte Musikdateien allerdings etwas anderes als Bücher oder CDs und fallen deshalb nicht unter die "First-Sale-Doktrin". Ebenfalls zweifelt der Konzern an der funktionstüchtigkeit der Client-Software. Es wird befürchtet, diese könne eine Rechtmäßigkeit nicht hundertprozentig nachweisen.


ReDigi möchte sein Konzept fortführen, notfalls ohne Einwilligung des Plattenlabels. Man wolle sogar auf den E-Book-Markt expandieren.


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