Entscheidung gefallen: Kim Dotcom kann wegen Urheberrechtsvergehen an die USA ausgeliefert werden
Nach einer dreijährigen gerichtlichen Auseinandersetzung steht nun fest. Dass Kim Dotcom wegen Urheberrechtsvergehen an die USA ausgeliefert werden kann. Neuseelands Justiz hat sich intensiv mit dem Fall beschäftigt und die Entscheidung getroffen. Dem Angeklagten steht es jedoch weiterhin frei Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.
Das entschied ein neuseeländisches Gericht am Mittwoch in Auckland, ebenso wie neuseeländische Medien berichteten. Dem deutschstämmigen Dotcom soll in den USA wegen seiner inzwischen geschlossenen Internettauschplattform Megaupload der Prozess gemacht werden.
Erdrückende Beweislast
Zusammen mit der Entscheidung um Kim Dotcom wurde ebenfalls für drei seiner Kollegen entschieden, dass sie an die USA ausgeliefert werden dürfen. Gegen die Entscheidung von Richter Newin Dawson der von einer "erdrückenden Beweislast" gegen die Beschuldigten sprach, können in den nächsten 15 Tagen noch Rechtsmittel eingelegt werden.
Dotcom war auf US-Antrag bei einer Razzia auf seinem Anwesen bei Auckland 2012 vorübergehend festgenommen worden. US-Ankläger wollen Dotcom wegen Megaupload den Prozess machen. Musik- & Filmproduzenten hätten eine halbe Milliarde Dollar an Lizenzgebühren verloren weil Nutzer Copyright geschütztes Material austauschten sagen sie. Bei einem Schuldspruch droht ihm in den USA eine jahrelange Haftstrafe. Dotcom wehrt sich gegen die Vorwürfe und die Auslieferung. Er habe nur die Plattform zur Verfügung gestellt. (dpa) /
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