Das Landgericht Leipzig fällte heute im Prozess gegen den Betreiber der Plattform Kinox.to, Arvid O., ein Urteil. Der 29-jährige muss für drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis.
Kinox.to-Betreiber muss ins Gefängnis
Eigentlich hätte der Prozess bis Januar ausgesetzt werden sollen, doch Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht konnten mittlerweile einigung erzielen, sodass nun das Urteil gefällt werden konnte. Arvid O. hatte ein Teilgeständnis abgelegt. Die Computer des Angeklagten wurden ebenso eingezogen wie die 20.000 Euro, die an ihn gezahlt worden waren.
Das Gericht erklärte, dass sich Arvid O. der "gewerblichen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in 2.889 Fällen schuldig gemacht" habe, da er 2011 an der inzwischen geschlossenen Plattform Kino.to mitarbeitete und später den Klon Kinox.to entwickelte. Zudem war er wegen Computersabotage angeklagt, da er die Plattformen von zwei Mitbewerbern angriff, sodass diese nicht mehr erreichbar waren.
Richter Karsten Nickel, der den Vorsitz des Schöffengerichts führte, erklärte, dass er zudem davon überzeugt sei, dass Arvid O. die Herausgabe von Notebooks eines Ehepaars erzwang, welche als Freischalter im Team von Kino.to tätig waren. Die Pflichtverteidiger von Arvid O. warfen dem Gericht vor, dass sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Polizei in solchen Fällem oft "keine Ahnung" hätten und daher von der Industrieorganisation GVU gesteuert werden würden.
Noch ist die Website Kinox.to regulär erreichbar. Arvid O. konnte keine Hinweise darauf liefern, wo sich die beiden anderen Betreiber der Plattform, die Brüder Kreshnik und Kastriot S. aufhalten würden. Gegen beide läuft ein Haftbefehl. Arvid O. meinte jedoch, dass noch eine weitere Person beteiligt gewesen sein, die sich in das Geschäft gedrängt hätte. Offenbar hatte der Angeklagte Angst vor dieser Person. /ab
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News Redaktion
am Dienstag, 15.12.2015 11:34 Uhr
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