Auch die G 10-Kommission reicht vor dem Verfassungsgericht Klage im Streit um die Einsicht in die BND-Überwachung ein

Die G 10-Kommission hat ähnlich wie vor dem Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht, da sie sich in Bezug auf die Einsicht in die Suchbegriffe für die BND-Überwachung hintergangen fühlt. Die Kommission möchte erfahren – welche Personen und Inhalte von der NSA ausspioniert wurden.


Einzelheiten dieses totalen Überwachungssystems enthüllen streng geheime Dokumente die der Whistleblower und ehemalige NSA-Analyst Edward Snowden an sich gebracht und an Medien weitergegeben hat.

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Wie angekündigt, will nun ebenfalls die G 10-Kommission des Bundestags in Karlsruhe gegen die Bundesregierung klagen. Vor dem Bundesverfassungsgericht soll die Einsicht in die NSA-Selektoren die der BND in die eigenen Systeme einspeiste, erzwungen werden, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Die Klage wurde demnach von Hans de With (SPD) formuliert. Der frühere Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium hat der G 10-Kommission 15 Jahre angehört. Das Gremium ist dafür zuständig, Überwachung durch die Geheimdienste zu bewilligen, wenn davon potenziell auch Deutsche betroffen sind.

Der Gang der G 10-Kommission vor das Bundesverfassungsgericht sei äußerst ungewöhnlich, sie die Zeitung weiter. In ihrer Geschichte habe es so etwas noch nicht gegeben » was den immensen Vertrauensverlust zeige « den die Bundesregierung ausgelöst habe. Als im Rahmen den Snowden-Enthüllungen öffentlich geworden war. Dass Bundesnachrichtendienst (BND) am Internet-Knoten in Frankfurt Daten abschöpfte. Erst hatte die verantwortliche Bundesregierung erklärt die Daten seien nur für den BND später musste sie aber einräumen, dass die NSA Einblick erhalten hatte. Wenn das so gewesen sei, dann "würde ich sagen: Das war eine Täuschung", zitiert die Süddeutsche de With.

Gremium fühlt sich hintergangen

Weil sich das traditionell nicht sehr auffällig agierende Gremium hereingelegt fühle, erachte es den Einblick in die Suchbegriffe der NSA nun für "zwingend notwendig". Das Kanzleramt hatte jedoch nur einem Sonderbeauftragten diese Einsicht gewährt und deswegen könnten nun nur noch die Karlsruher Richter helfen. Vor vier Monaten war bekannt geworden: Die G 10-Kommission Juristen beauftragt hatte, eine solche Klage zu prüfen. Weil es das noch nie gegeben hatte wollte das Gremium erst einmal klären lassen ob es als eigenständiges Organ des Bundestages überhaupt klageberechtigt ist. Das wurde offenbar bejaht; die Klage solle in den nächsten Tagen abgeschickt werden. Im Selektoren-Streit hatten Ende September bereits Grüne und Linke eine Klage in Karlsruhe eingereicht.

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