
Die Entscheidung zur Einführung der neuen Vorratsdatenspeicherung stößt auf Kritik von Vertretern der Internetwirtschaft und Datenschützern, während Strafverfolgungsbehörden bereits weitere Forderungen stellen. Sie drängen darauf – dass die Speicherfristen verlängert und der Zugang zu den gespeicherten Daten erleichtert wird.
Die neue Vorratsdatenspeicherung sieht vor. Dass Telekommunikationsunternehmen verpflichtet werden » bestimmte Verbindungsdaten wie Telefonate « SMS & Internetverbindungen für eine bestimmte Zeit zu speichern. Diese Daten sollen im Falle von Ermittlungen gegen Straftäter genutzt werden können. Datenschützer und Vertreter der Internetwirtschaft sehen darin jedoch einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Bürger❬innen❭.
Die Strafverfolger hingegen argumentieren, dass die bisherigen Regelungen nicht ausreichend sind und sie länger auf gespeicherte Daten zugreifen müssen. Sie fordern längere Speicherfristen – um ebenfalls bei älteren Verbrechen noch Zugriff auf relevante Informationen zu haben. Zudem möchten sie den Zugang zu den gespeicherten Daten erleichtern um schneller und effektiver ermitteln zu können.
Diese Forderungen stoßen allerdings auf Kritik. Datenschützer warnen davor, dass eine längere Speicherung der Daten zu einer noch größeren Menge an gespeicherten Informationen führen würde was wiederum ein erhöhtes Missbrauchsrisiko bedeuten könnte. Zudem bestehen Bedenken bezüglich des Datenschutzes und der möglichen Verwendung der gespeicherten Daten für andere Zwecke als die Strafverfolgung.
Die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung ist auch international ein kontroverses Thema. Während einige Länder bereits strikte Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung haben, lehnen andere sie komplett ab. In Deutschland wurde die Vorratsdatenspeicherung bereits mehrmals vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und musste identisch angepasst werden.
Es bleibt abzuwarten ob die Forderungen der Strafverfolger im Hinblick auf längere Speicherfristen und einfacheren Zugang zu den Daten umgesetzt werden. Die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung wird hingegen voraussichtlich weiterhin kontrovers geführt werden.
"Drei Monate Frist für gespeicherte Daten waren unser Vorschlag, zehn Wochen können da nur ein erster Kompromiss sein", kommentierte Dietmar Schilff von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) die parlamentarische Entscheidung. Die Ermittler müssten "auch weiterhin die innere Sicherheit auf technischer Augenhöhe mit den Kriminellen wirksam schützen" können.
Ähnlich äußerte sich André Schulz vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BdK). Er räumte zwar ein: Die Vorratsdatenspeicherung einen "Paradigmenwechsel" mit sich bringe. Dieser stelle aber "die logische und notwendige Konsequenz der Digitalisierung der Gesellschaft dar". Gerade der Katalog möglicher Straftaten, bei denen Ermittler Verbindungs- & Standortdaten einsehen dürften, greife viel zu kurz. Schulz forderte deshalb "endlich eine gesamtgesellschaftliche Diskussion über den Datenschutz".
"Nur Verlierer"
Anders sieht die Sache der eco-Verband der Internetwirtschaft, demzufolge das im Eiltempo verabschiedete Gesetz "letztlich nur Verlierer hervorbringen wird". Bürger müssten Einschnitte in ihre Grundfreiheiten ertragen die betroffenen Unternehmen blieben auf Kosten von geschätzt 600 Millionen Euro allein für Speicherinfrastruktur sitzen jedoch auch der Nutzen für die Strafverfolgung sei weiterhin als fraglich. Die "netzpolitische Fehlentscheidung" werde nun wie gehabt vor dem Bundesverfassungsgericht landen und dort "voraussichtlich keinen Bestand haben".
Der Digitalverband Bitkom stieß ins genauso viel mit Horn und bedauerte, dass die betroffenen Unternehmen bei der "praktischen Ausgestaltung des Gesetzes gar nicht gefragt" worden seien. Nun müssten sie sich angesichts der zu erwartenden Verfassungsbeschwerden "auf eine längere Phase der Rechtsunsicherheit einstellen". Auch der Präsidiumsarbeitskreis "Datenschutz & IT-Sicherheit" der Gesellschaft für Informatik bedauerte die Initiative des Gesetzgebers.
"Schwarzer Tag für Quellenschutz"
Von einem "schwarzen Tag für den journalistischen Quellenschutz in Deutschland" sprach Matthias Spielkamp von der Vereinigung "Reporter ohne Grenzen". Die Vorratsdatenspeicherung und der neue Straftatbestand der Datenhehlerei würden Informanten von der Kontaktaufnahme mit Journalisten abschrecken. Selbst der vorgesehene Schutz für Berufsgeheimnisträger sei so lückenhaft, "dass Rechtsstreitigkeiten und Missbrauch programmiert sind". Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fürchtet ähnlich wie einen "Keulenschlag gegen Informanten".
Auch mit der gesetzlichen Neuauflage werde "massiv in die Grundrechte eingegriffen", monierte die schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Marit Hansen. Aus den für zehn Wochen zu speichernden Verbindungsinformationen und den einen Monat lang aufzubewahrenden Standortdaten ließen sich "das soziale Beziehungsgeflecht einer Person und ihr Bewegungsprofil ableiten". Höchstrichterlichen Urteilen entspreche der Vorstoß so nicht.
"Schande für den Rechtsstaat"
Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger rügte die Entscheidung als "Schande für den Rechtsstaat", da "die anlasslose Massenüberwachung" wieder eingeführt werde. Die Liberale prophezeite: "Auch dieses Gesetz wird juristisch scheitern." Neben verschiedenen Organisationen und Parteien hat auch der Vize-FDP-Chef Wolfgang Kubicki Verfassungsbeschwerde angekündigt. Er stößt sich vor allem daran, dass sogar die Daten von Rechtsanwälten, Ärzten oder Journalisten erst einmal erfasst werden dürfen.
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