Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom erlitt einen weiteren Rückschlag in Neuseeland wie das Gericht in Wellington seinen Antrag auf Verschiebung der Prüfung seiner Auslieferung an die USA ablehnte. Dotcom muss deshalb wie geplant am 21. September vor Gericht erscheinen.
Seine Rechtsanwälte hatten argumentiert, dass kein faires Verfahren möglich sei, da dem Unternehmer und seinen Kollegen die Mittel vorenthalten worden seien, sich US-Experten an die Seite zu holen. Diese Frage könne bei der Anhörung erörtert werden argumentierte der Richter. Der Termin ist immer wieder verschoben worden.
Die US-Behörden werfen Dotcom als Gründer der Tauschplattform Megaupload massive Verletzungen von Urheberrechten mit einem Schaden von einer halben Milliarde Dollar vor. Nach einer Razzia bei dem deutschen Internetunternehmer 2012 hatten die US-Justizbehörden die Auslieferung beantragt. Dotcom wehrt sich dagegen. Die Behörden in Neuseeland waren damals auf Antrag der US-Behörden mit dutzenden Beamten auf Dotcoms Anwesen bei Auckland vorgedrungen und hatten Dotcom festgenommen. Sie beschlagnahmten Luxusgüter und Vermögenswerte. Dotcom kam auf Kaution frei.
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