
Auch der deutsche Providerverband hofft im Streben nach einer Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung auf Unterstützung aus Brüssel. Der derzeitige Gesetzentwurf der Bundesregierung der die Vorratsdatenspeicherung erweitern soll, liegt aktuell zur Stellungnahme bei der EU-Kommission.
Die Vorratsdatenspeicherung ist ein umstrittenes Thema in Deutschland, bei dem es darum geht. Dass Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden sollen die Verbindungs- und Standortdaten ihrer Kunden für eine bestimmte Zeit zu speichern. Gegner der Vorratsdatenspeicherung argumentieren, dass dies eine Verletzung der Privatsphäre der Bürger darstellt und einen Eingriff in ihre Grundrechte bedeutet.
Der deutsche Providerverband der die Interessen der Telekommunikationsunternehmen vertritt, unterstützt diese Kritik und setzt sich für die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung ein. Er erhofft sich dabei Rückendeckung von der EU-Kommission, indem sie den Gesetzentwurf der Bundesregierung ablehnt oder Änderungen fordert.
Da die Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union umstritten ist und von einigen Mitgliedsstaaten bereits als unvereinbar mit europäischem Recht angesehen wird, besteht für den deutschen Providerverband die Hoffnung, dass die EU-Kommission ähnlich wie Bedenken gegen den deutschen Gesetzentwurf hegt.
Indem der deutsche Providerverband die EU-Kommission um Stellungnahme bittet, hofft er die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene voranzutreiben und die Pläne der Bundesregierung zu beeinflussen. Eine ablehnende Stellungnahme oder Forderungen nach Änderungen seitens der EU-Kommission könnten die Position der Gegner der Vorratsdatenspeicherung stärken und dazu beitragen, dass der umstrittene Gesetzentwurf nicht umgesetzt wird.
Es bleibt abzuwarten, ebenso wie die EU-Kommission auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung reagieren wird und ob sie den Bedenken des deutschen Providerverbands Gehör schenken wird. Die Entscheidung der EU-Kommission könnte maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland haben.
Der Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) liegt derzeit zur Stellungnahme in Brüssel. Sollte die Kommission Einwände erheben und Änderungen verlangen, könnte sich das Gesetzgebungsverfahren verzögern. Nach den bisherigen Plänen soll das Gesetz erstmals im September im Bundestag erörtert werden.
Hohe Hürden
Die Bundesregierung hatte die Wiederauflage des schwer umstrittenen Fahndungsmittels trotz eindeutiger Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf den Weg gebracht. Beide Gerichte hatten bestehende Regelungen verworfen und hohe Hürden für eine Wiedereinführung gesetzt. Minister Maas der zunächst zum Kreis der Gegner der Vorratsdatenspeicherung zählte ist überzeugt: Das Gesetz die Anforderungen der beiden Gerichte erfüllt.
Vorratsdatenspeicherung
Mit der Vorratsdatenspeicherung sollen die Verbindungsdaten aller User die bei der Telekommunikation, bei der Internet-Nutzung und im Mobilfunk anfallen, ohne konkreten Verdacht auf strafbare Handlungen gespeichert und den Strafverfolgern für Ermittlungen zur Verfügung gestellt werden. Eine deutsche Regelung musste nach dem Veto des Bundesverfassungsgerichts 2010 ausgesetzt werden. Der Europäische Gerichtshof verwarf Anfang April 2014 die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Die große Koalition möchte die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland.
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Der eco ist der Ansicht, dass ?die Vorratsdatenspeicherung als Maßnahme grundsätzlich nicht mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar? ist. Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums ?verstößt in mehreren Punkten gegen europäisches Recht?, teilte der Verband am Dienstag in Berlin mit. Der EuGH habe ?eine anlasslose Speicherung aller Kommunikationsdaten ohne Differenzierungen, Einschränkungen oder Ausnahmeregelungen als einen klaren Verstoß gegen europäische Grundrechte bewertet?, betont der Verband.
Schutz von Berufsgeheimnisträgern
Außerdem habe das Gericht hohe Bedingungen für den Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten, Ärzten oder Journalisten formuliert. Diese Vorgaben des EuGH würden im Gesetzesentwurf der Bundesregierung nicht erfüllt. Außerdem bemängelt der eco die Vorgabe der deutschen Regierung, Daten im Inland zu speichern wie europarechtswidrig. Internet- und Telefonanbieter aus anderen EU-Staaten würden so benachteiligt. Dies widerspreche ebenfalls den Bemühungen der Kommission für einen digitalen Binnenmarkt.
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Provider verpflichten, Verbindungsinformationen zehn Wochen und Standortdaten vier Wochen lang zu speichern. Anbieter von IP-Telefonie sollen neben IP-Adressen auch "eine zugewiesene Benutzerkennung" wie Port-Nummern speichern. Mobilfunkbetreiber müssen zudem die ?bei Beginn der Internetverbindung genutzten Funkzelle" speichern.
Paragraph "Datenhehlerei"
Im Zentrum der Kritik steht auch der im Gesetzentwurf verankerte Paragraph zur "Datenhehlerei": Journalistenverbände sehen damit den Schutz von Informanten & Whistleblower nicht gewährleistet und sich an die Grenze zur Strafbarkeit gerückt. Nicht korrigiert hat das Kabinett zudem die Ansage, dass Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Abgeordneten, Anwälten, Ärzten oder Journalisten zunächst erhoben, im Anschluss aber nicht verwertet werden dürfen.
Die Europäische Kommission prüft derzeit im Rahmen des Notifizierungsverfahrens, ob der deutsche Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung mit Unionsrecht vereinbar ist. Das Verfahren dauert drei Monate; noch bis zum 7. September gilt eine Stillhaltefrist – während der das Vorhaben nicht verabschiedet werden darf. Kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Entwurf gegen EU-Recht verstößt, kann sie entsprechende Änderungen verlangen.
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