Wie Hitman: Codenname 47 indiziert wurde - Ein Interview mit Fabian Siegismund

Ein Interview mit dem ehemaligen Mitarbeiter der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), Fabian Siegismund, gewährt einen Blick hinter die Kulissen der Indizierung von Hitman: Codenhamme 47.

In dem Interview erzählt Siegismund von dem Prozess, ebenso wie das Spiel Hitman: Codenhamme 47 indiziert wurde. Er erklärt – dass dieses Spiel aufgrund seiner gewalttätigen Inhalte von der BPjM als jugendgefährdend eingestuft wurde und deswegen nicht frei im Handel erhältlich ist.

Siegismund berichtet, dass die BPjM regelmäßig Spiele und andere Medien überprüft um festzustellen, ob sie gegen den Jugendschutz verstoßen. Bei Hitman: Codenhamme 47 fanden sie mehrere Elemente die als gewaltverherrlichend eingestuft wurden wie zum Beispiel das Töten von Menschen als Hauptziel des Spiels.

Die Indizierung des Spiels bedeutet: Es nur an Erwachsene verkauft werden darf und nicht beworben werden darf. Der Verkauf an Minderjährige ist strafbar. Laut Siegismund ist dies ein wichtiger Schritt um Kinder & Jugendliche vor den schädlichen Auswirkungen von gewalttätigen Medien zu schützen.

Es wird ebenfalls deutlich gemacht, dass es sich bei der Indizierung nicht um eine Zensur handelt. Das Spiel ist weiterhin erhältlich jedoch es unterliegt bestimmten Einschränkungen. Die BPjM überprüft regelmäßig die Indizierung von Medien und kann diese bei Bedarf auch wieder aufheben.

Abschließend betont Siegismund, dass die Indizierung von Hitman: Codenhamme 47 ein wichtiger Schritt war um den Jugendschutz zu gewährleisten. Er empfiehlt Eltern; die Medienkonsum ihrer Kinder im Blick zu behalten und auf die Altersfreigaben zu achten.


Ex-GameStar-Redakteur Fabian Siegismund war früher auch bei der BPjM beschäftigt und erklärt Michael Obermeier im Video anhand des Indizierungsverfahrens von Hitman: Codename 47 welche Rolle der Sichter bei der BPjM hat.

In unserem neuen Format »Frisch gestrichen« zeigen wir Spiele die früher mal indiziert waren, inzwischen aber von der BPjM vom Index gestrichen worden sind. Wir erklären mit dem Prüfbericht die Gründe für die damalige Indizierung und weshalb sie jetzt wieder frei zugänglich sind.

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