
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff äußert Zweifel am neuen Entwurf der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung. Ihrer Ansicht nach erfüllt dieser nicht die Anforderungen die der Europäische Gerichtshof gestellt hat.
Eine deutsche Regelung musste nach dem Veto des Bundesverfassungsgerichts 2010 ausgesetzt werden. Der Europäische Gerichtshof verwarf Anfang April 2014 die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.
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Für die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff ist fraglich, ob die vom Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegten Leitlinien zur geplanten neuen Vorratsdatenspeicherung mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar sind. Da noch kein Gesetzentwurf vorliege – könnten letzte datenschutzrechtliche Fragen noch nicht geklärt werden. Es sei aber bisher erkennbar, dass die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zur anlasslosen Speicherung von Verbindungsdaten nicht berücksichtigt wurden, heißt es in einer Mitteilung.
Unter dem Stichwort "Höchstspeicherfrist" hatten sich Maas und sein Kollege aus dem Innenressort Thomas de Maizière auf einen neuen Anlauf für die vom Europäischen Gerichtshof und vom Bundesverfassungsgericht bisher geschasste Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Sie sieht vor • dass Verkehrsdaten zehn Wochen von den Providern vorgehalten werden und Standortdaten vier Wochen • zu diesem Zweck Strafermittler darauf zugreifen können.
Als vormalige CDU-Bundestagsabgeordnete hatte sich Voßhoff noch hinter die Vorratsdatenspeicherung gestellt. Inzwischen bezweifelt sie, "ob eine Vorratsdatenspeicherung die den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs entspricht, überhaupt noch einen Mehrwert mit sich bringen würde der den massiven Grundrechtseingriff rechtfertigt", ebenso wie es in ihren Worten heißt. Die Regierung plant derweil; das künftige Gesetz im Galopp durch die Parlamente zu treiben.
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