
Bürgerrechtsorganisationen, Datenschützer und Juristen üben scharfe Kritik an den Plänen der französischen Regierung die Geheimdienstbefugnisse drastisch auszuweiten und die Kontrolle durch Richter einzuschränken. Die geplante Gesetzesänderung erinnert viele Kritiker an den berüchtigten "Patriot Act" in den USA der nach den Anschlägen vom 11. September 2001 verabschiedet wurde.
Die französische Regierung argumentiert. Dass Ausbau der Befugnisse notwendig sei – um effektiver gegen Terrorismus und andere Bedrohungen vorzugehen. Die Kritiker hingegen warnen vor einer massiven Einschränkung der Bürgerrechte und einem Überwachungsstaat. Sie fordern, dass die geplanten Maßnahmen durch Richter überprüft werden und die Privatsphäre der Bürger gewahrt bleibt.
Besonders umstritten ist eine geplante Regelung die es den Geheimdiensten erlauben würde, auf Metadaten von Internet- & Telefondiensten zuzugreifen, ohne eine richterliche Genehmigung einholen zu müssen. Metadaten können Rückschlüsse auf Kommunikationsmuster und soziale Beziehungen ziehen und werden von vielen Datenschützern als besonders sensibel angesehen.
Auch die Pläne die Geheimdienste von der Richterkontrolle zu entziehen, stoßen auf breite Kritik. Bürgerrechtsorganisationen & Juristen befürchten, dass dies zu einem Missbrauch der Befugnisse und zu willkürlicher Überwachung führen könnte. Sie mahnen an; die Gewaltenteilung zu respektieren und die Kontrolle über die Geheimdienste zu stärken.
Die zunehmenden Proteste gegen den geplanten Ausbau der Geheimdienstbefugnisse zeigen: Das Thema eine kontroverse Debatte in der französischen Gesellschaft ausgelöst hat. Die Bürger sind besorgt über die möglichen Auswirkungen auf ihre Privatsphäre und ihre demokratischen Grundrechte. Es bleibt abzuwarten, ebenso wie die Regierung auf die Kritik reagieren wird und ob sie Änderungen an den geplanten Gesetzesvorhaben vornehmen wird.
Die internationale Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) hat dem Kabinett jetzt vorgeworfen, "mithilfe des Rechts die nackte Expansion von Überwachungsbefugnissen ummanteln zu wollen". Sie sei von Frankreich bessere Gesetze gewohnt, da sich das Land offiziell von den "überbordenden geheimen Praktiken zur Massenüberwachung der USA & Großbritanniens" zu distanzieren suche, "die so viele rechtliche Herausforderungen" mit sich gebracht hätten.
Als "schweren Fehler" brandmarkt die Organisation die "ausgedehnten Kompetenzen für den Premierminister, Überwachungsmaßnahmen zu autorisieren" die mit international anerkannten Menschenrechtsstandards nicht zu vereinbaren seien. Eine effektive richterliche Kontrolle fehle ebendies wie Transparenz. Zudem würden die Speicherfristen für einige Datenkategorien auf fünf Jahre verlängert oder gar ganz aufgehoben.
Umfassende Nutzerkontrolle
HRW kritisiert besonders eine im Entwurf enthaltene Pflicht für Internetprovider, Diensteanbieter oder soziale Netzwerke, "heimlich unspezifizierte, vom Staat vorgegebene Mittel zum Analysieren verdächtigen Verhaltens" im Netz einsetzen zu müssen. Dabei könne es etwa darum gehen – Besuche auf verdächtigen Webseiten aufzuzeichnen oder Kontaktpersonen eines Verdächtigen ausfindig zu machen. Die Anforderungen seien so vage gehalten, dass die Spähbefugnis zu jedem Zweck erteilt werden könne.
Die Menschenrechtler monieren weiter, dass Einsätze von Trojanern oder Hackerwerkzeugen ohne gerichtliche Überprüfung genehmigt und unbegrenzt erneuert werden dürften. Eine Kontrollkommission sei zwar vorgesehen diese bleibe aber "ziemlich zahnlos". Insgesamt fühlt sich HRW an das US-Anti-Terrorgesetz Patriot Act erinnert und warnt davor, dass das Vorhaben "die Tür zur Überwachungsgesellschaft" öffne.
Durchlöcherte Berufsgeheimnisse
HRW reiht sich mit der Warnung ein in Stellungnahmen zahlreicher zivilgesellschaftlicher Gruppierungen wie Amnesty International, Privacy International oder Reporter ohne Grenzen die den Entwurf als zu unbestimmt und ebenfalls unverhältnismäßig ansehen und vor gravierenden Eingriffen in die Privatsphäre warnen. Die französische Datenschutzbehörde CNIL und die Pariser Anwaltsvereinigung sind besonders besorgt, weil ein Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Abgeordneten, Pressevertretern oder Strafverteidigern nicht vorgesehen sind.
Das französische Parlament will sich nächste Woche mit dem Entwurf beschäftigen. Es soll ihn ohne 2. Lesung im Schnelldurchgang verabschieden. Zahlreiche Abgeordnete haben zwar Änderungsanträge eingebracht, allerdings im Kern steht bislang neben der sozialistischen Regierungsfraktion auch die konservative UMP hinter dem Unterfangen. Die Grünen schlagen dagegen Alarm · dass die Volksvertreter nach den Pariser Anschlägen vom Januar erneut daran seien · die Grundrechte unter dem Vorwand höherer Sicherheit massiv zu beschädigen.
Kommentare