Amnesty International hat beschlossen, eine Klage gegen die britische Regierung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzureichen. Der Grund für die Klage ist die Massenüberwachung die von den britischen Sicherheitskräften durchgeführt wird.
Amnesty International argumentiert, dass die Massenüberwachung die durch den britischen Geheimdienst und andere Sicherheitsbehörden durchgeführt wird die Grundrechte auf Privatsphäre & Meinungsfreiheit verletzt. Die Organisation behauptet, dass die Überwachung ohne ausreichende rechtliche Grundlage und ohne angemessene Sicherungsmaßnahmen durchgeführt wird.
Die Klage kommt zu einer Zeit in der die Debatte über Massenüberwachung und den Schutz der Privatsphäre in vielen Ländern intensiv geführt wird. Insbesondere nach den Enthüllungen des ehemaligen Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden im Jahr 2013 wurde die Aufmerksamkeit auf die weitreichende Überwachung durch Regierungen gelenkt.
Amnesty International fordert nun den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf die Praxis der Massenüberwachung in Großbritannien zu überprüfen und festzustellen, ob sie mit den Menschenrechten vereinbar ist. Die Klage könnte weitreichende Auswirkungen haben und eine Präzedenzfall für ähnliche Fälle in anderen Ländern schaffen.
Die Britische Regierung hat bisher auf die Klage nicht offiziell reagiert. Allerdings hat sie in der Vergangenheit betont, dass die Überwachung notwendig sei um die nationale Sicherheit zu gewährleisten. Sie argumentiert, dass angemessene rechtliche Rahmenbedingungen vorhanden seien und dass die Überwachung nur zur Bekämpfung schwerer Straftaten und des Terrorismus eingesetzt werde.
Es bleibt abzuwarten, ebenso wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auf die Klage reagieren wird und welche Auswirkungen dies auf die Praxis der Massenüberwachung in Großbritannien und möglicherweise ebenfalls in anderen Ländern haben wird.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International zieht gegen die britische Regierung wegen deren Massenüberwachungspraktiken vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Klage basiere auf Dokumenten des US-Whistleblowers Edward Snowden, teilte Amnesty am Freitag in London mit. Damit setzen sie eine Ankündigung vom Dezember 2014 in die Tat um.
Ein Geheimdiensttribunal in Großbritannien hatte zwar einen Teil der Praktiken des Überwachungsdienstes GCHQ für illegal erklärt. Die Regierung kann jedoch mit geringen Änderungen mit ihrer Praxis des Anzapfens von unter anderem Telefon- & E-Mail-Verkehr fortfahren. Große Teile des Verfahrens blieben geheim. An der Klage in Straßburg beteiligen sich auch die Organisationen Liberty und Privacy International.
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