
Seit dem 1. Januar 2013 spielt es keine Rolle mehr, ob oder wie viele Geräte für den Rundfunkempfang in einem Haushalt vorhanden sind oder nicht - für jeden Haushalt muss ein Bewohner den Rundfunkbeitrag entrichten. Dieser deckt sowohl die Nutzung aller Rundfunkangebote in der eigenen Wohnung, als auch in privat genutzten Kraftfahrzeugen sowie die private Nutzung am Arbeitsplatz ab. Empfänger von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter sowie taubblinde Menschen und Sonderfürsorgeberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz können einen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag stellen.
ARD, ZDF und Deutschlandradio werden durch die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag sowie aus Rundfunkwerbung und durch andere Erträge finanziert. 2014 nahm der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Sender 8,3 Milliarden Euro ein - 643 Millionen Euro mehr als noch 2013. Für die laufende Periode 2013 bis 2016 geht der Beitragsservice von 1,5 Milliarden Euro Mehreinnahmen aus, die auf Sonderkonten liegen.
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