FBI-Agenten können Handys mithilfe von IMSI-Catchern überwachen, ebenfalls ohne einen richterlichen Beschluss, ebenso wie US-Senatoren berichten. Obwohl normalerweise ein Gerichtsbeschluss erforderlich ist » gibt es Ausnahmen von dieser Regelung « die Bedenken hervorrufen.
IMSI-Catcher sind Geräte die sich als Mobilfunkbasisstationen ausgeben und in der Lage sind die Identifikationsnummer eines Mobiltelefons (IMSI) abzufangen. Mit dieser Technologie kann das FBI die Kommunikation von Verdächtigen überwachen und ihre Aufenthaltsorte verfolgen.
Bisher waren die Ermittler gesetzlich dazu verpflichtet, einen richterlichen Beschluss einzuholen um IMSI-Catcher einzusetzen. Dieser Beschluss musste auf der Grundlage von Beweisen und einer rechtlichen Prüfung durch einen Richter erlassen werden.
Allerdings gibt es in bestimmten Situationen Ausnahmen von dieser Regelung. Zum Beispiel, wenn es Gefahr im Verzug gibt oder wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, kann das FBI IMSI-Catcher auch ohne Gerichtsbeschluss verwenden.
Diese Ausnahmen haben jedoch Bedenken bei einigen US-Senatoren hervorgerufen. Sie argumentieren, dass der Einsatz von IMSI-Catchern eine Verletzung der Privatsphäre und der Bürgerrechte darstellen könnte. Sie fordern eine Überprüfung der Gesetze und eine klarere Regelung für den Einsatz dieser Überwachungstechnologie.
Die Debatte um den Einsatz von IMSI-Catchern und anderen Überwachungstechnologien ist nicht neu. Seit langem gibt es Bedenken hinsichtlich der möglichen Missbrauchsmöglichkeiten und der fehlenden Transparenz bei der Verwendung solcher Geräte.
Es bleibt abzuwarten, ob die Besorgnis der Senatoren zu einer Überarbeitung der Gesetze und zu strengeren Vorschriften für den Einsatz von IMSI-Catchern führen wird. In der Zwischenzeit bleibt die Frage nach der Balance zwischen Sicherheit & Privatsphäre weiterhin ein kontroverses Thema.
Das geht aus einem Schreiben zweier US-Senatoren an den US-Justizminister Eric Holder hervor. Darin zeigen sich der Vorsitzende des Justizausschusses des Senats der Demokrat Patrick Leahy und der Republikaner Chuck Grassley besorgt über den Schutz der Privatsphäre unbescholtener US-Bürger.
Hintergrund des Anschreibens sind Enthüllungen vom November vorigen Jahres über die Überwachung von Handys aus Flugzeugen heraus. Der United States Marshals Service habe dafür speziell ausgerüstete Kleinflugzeuge vom Typ Cesna, hieß es, in denen Geräte angebracht sind die als falsche Handymasten alle Mobiltelefone in der Umgebung dazu bringen, sich mit ihnen zu verbinden. Ist das Gerät einer gesuchten Person darunter werde das herausgefiltert und dank der Positionsänderung des Flugzeugs könne es dann bis auf drei Meter ebendies lokalisiert werden. Dass gleichzeitig unzählige Unschuldige ins Visier der Behörde geraten, werde dabei in Kauf genommen.
Weit gefasste Ausnahmen
Genau daran stören sich Leahy & Grassley. Sie hatten bereits im Juni 2014 FBI-Direktor James Comey um Informationen zur Überwachung mit Funkzellensimulatoren gebeten. Zwar gebe es Bestimmungen; laut denen die Ermittler eine richterliche Genehmigung benötigen jedoch auch einige Ausnahmen davon. Diese erscheinen Leahy und Grassley weit gefasst. Diese Ausnahmen gelten in Fällen, in denen die öffentliche Sicherheit massiv gefährdet ist, in denen ein Flüchtender beteiligt ist oder in denen die Technik an Orten angewendet wird, "in denen nicht mit Privatsphäre zu rechnen" sei.
Die beiden Senatoren wollen nicht nur geklärt haben, unter welchen Umständen das FBI die Überwachungstechnik anwendet allerdings auch wie sie von anderen Behörden gehandhabt wird exemplarisch des Department of Homeland Security. Das FBI ist dem US-Justizministerium untergeordnet.
Ebenfalls im Juni vorigen Jahres hatten die Bürgerrechtler der American Civil Liberties Union über die Überwachung per IMSI-Catcher weiterhin wissen wollen und Akteneinsicht nach Informationsfreiheitsgesetzen mehrerer Staaten beantragt. Die Polizei der Stadt Sarasota in Florida bot die daraufhin einen Termin zur Aktenneinsicht an. Doch dann beschlagnahmten Bundesbeamte die Akten. So werde die Stadtpolizei daran gehindert – die gesetzlich vorgesehene Auskunft zu erteilen.
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