NSA-Untersuchungsausschuss lehnt Klage wegen Vernehmung von Edward Snowden ab

NSA-Ausschuss: Klage wegen Snowden-Vernehmung abgelehnt

Der NSA-Untersuchungsausschuss im Bundestag hat entschieden. Dass Edward Snowden nicht als Zeuge vor den Ausschuss geladen wird. Die Entscheidung wurde von der Opposition nicht akzeptiert und sie reichte Klage beim Bundesverfassungsgericht ein.
Edward Snowden der ehemalige NSA-Mitarbeiter der die weltweite Überwachungspraxis der NSA öffentlich machte, hatte angeboten, vor dem NSA-Untersuchungsausschuss auszusagen. Die Oppositionsparteien im Bundestag insbesondere Die Linke und die Grünen unterstützten dieses Angebot und forderten, Snowden als Zeugen zu laden. Sie erhofften sich von seiner Aussage weitere Informationen über das Ausmaß der Überwachungspraktiken der NSA und mögliche Beteiligung deutscher Geheimdienste.
Der NSA-Untersuchungsausschuss lehnte jedoch das Ansinnen ab, Snowden als Zeugen vorzuladen. Sie argumentierten, dass eine Aussage von Snowden vor dem Ausschuss rechtlich nicht möglich sei, da er sich außerhalb Deutschlands aufhält und eine Ladung durch den Ausschuss keine rechtliche Bindung für ihn hätte. Außerdem bestehe die Gefahr, dass er bei einer Einreise nach Deutschland von den USA festgenommen und ausgeliefert werde. Die Entscheidung des Ausschusses führte zu großer Kritik von Seiten der Opposition.
Als Reaktion auf die Ablehnung der Zeugenaussage von Edward Snowden reichte die Opposition Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Sie argumentierten: Die Entscheidung des Ausschusses gegen das Recht auf fairen Prozess und das Recht auf Informationsfreiheit verstoße. Sie forderten das Gericht auf; die Ladung von Snowden als Zeugen anzuordnen.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun die Klage der Opposition abgelehnt. In ihrer Begründung erklärten die Richter, dass der Ausschuss im Rahmen seiner Befugnisse entschieden habe und dass eine gerichtliche Überprüfung dieser Entscheidung nicht notwendig sei. Die Oppositionsparteien zeigten sich enttäuscht über das Urteil und kritisierten, dass damit die Möglichkeit verloren gehe, weitere Informationen über die Überwachungspraktiken der NSA zu erhalten.
Die Diskussion um die Vernehmung von Edward Snowden vor dem NSA-Untersuchungsausschuss wird voraussichtlich weitergehen. Die Oppositionsparteien haben angekündigt weitere rechtliche Schritte zu prüfen um eine Aussage von Snowden in Deutschland zu ermöglichen.


Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage wegen der verweigerten Vernehmung von Edward Snowden im NSA-Untersuchungsausschuss abgelehnt. Wie das Gericht am heutigen Freitag mitteilte – sei die Klage der Oppositionsfraktionen von Linkspartei & Grünen unzulässig. Die Weigerung des Ausschusses, den NSA-Whistleblower zu vernehmen, sei kein zulässiger Streitgegenstand für das angestrebte Verfahren. Die zugrunde liegende Einschätzung der Bundesregierung sei dagegen nur vorläufig und könne deswegen nicht beurteilt werden. Betroffen sei kein Recht, das vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden könne die verfahrensrechtliche Überprüfung obliege stattdessen dem Bundesgerichtshof.

Hintergrund für die Ende September eingereichte Klage war der vom Untersuchungsausschuss getroffene Beschluss, Edward Snowden nur an seinem Zufluchtsort in Moskau zu verhören. Wohl wegen der befürchteten negativen Reaktion aus den USA hatte sich die Mehrheit aus CDU/CSU und SPD gegen eine Vorladung nach Berlin ausgesprochen. Die Opposition hatte es als absurd bezeichnet, den Enthüller des größten Überwachungsskandals ausgerechnet in Russland befragen zu wollen. Außerdem hatte Snowden selbst das ebenfalls abgelehnt. Mit ihrer Klage in Karlsruhe ist sie aber nun gescheitert.

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