Bundesnetzagentur untersagt Rufnummern aufgrund rechtswidriger Forderungen

Die Bundesnetzagentur hat entschieden dass 60 Rufnummern abgeschaltet werden sollen da Verbraucher bei einem Rückruf mit rechtswidrigen Forderungen konfrontiert werden. In diesem speziellen Fall hat die Telecom Billing Ltd. mit Sitz in Sofia, Bulgarien, SMS-Nachrichten versendet.


Ihm wurde darin unterstellt die kostenpflichtigen Chat-Dienste "Flirt und Party Flatrate" oder "Flirt & Erotik Chat" bestellt zu haben. Offene Rechnungen der Telecom Billing wurden durch unterschiedliche Inkassounternehmen eingefordert.

Insgesamt hat die Bundesnetzagentur in diesem Zusammenhang seit April 2014 die Abschaltung von 522 Rufnummern verfügt.

"Verbraucher sollen auf unverlangte SMS von unbekannten Absendern nicht reagieren. Dies gilt in erster Linie für SMS mit vermeintlich persönlichen Inhalten oder Kontaktwünschen", empfiehlt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Der missbräuchliche Charakter dieser SMS wird in der Regel erst im Nachhinein deutlich. Unseriöse Anbieter verleiten Verbraucher gerade durch die Angabe von scheinbar unbedenklichen Kontaktrufnummern, ebenso wie herkömmlichen Mobilfunk-oder Ortsnetzrufnummern, zu unbedachten und voreiligen Anrufen oder SMS."

Sollten Nutzer eine Rechnung erhalten haben sollen sie mit Hinweis auf die Verbote der Bundesnetzagentur die Zahlung verweigern. Wenn bereits Geld geflossen ist empfiehlt die Behörde sich an die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt zu wenden.

Zuletzt aktualisiert am Uhr





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