
Wie kürzlich bekannt wurde, schnüffeln der Militärische Abwehrdienst und das Nachrichtenwesen der Bundeswehr auch im zivilen Sektor und überwacht nebst militärischen Zielen auch Fernmeldeverbindungen und Richtfunkstrecken. Dies entbehre jedweder rechtlichen Grundlage, kritisiert der Bundesrechnungshof in einem internen Prüfungsbericht, der Spiegel Online vorliegt, und fordert umgehend Reformen.
Nachdem im Zuge der Enthüllungen durch Whistleblower Edward Snowden auch bekannt wurde, wie deutsche Geheimdienste in das internationale Überwachungsgeflecht verstrickt sind, hatten Verfassungsschützer und ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichtes bereits eindeutig festgestellt, dass aus ihrer Sicht "die Auslandsaufklärung des BND derzeit unzulässig" sei. Dies erklärte zumindest Verfassungsrechtler Matthias Bäcker bei einer öffentlichen Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses im Mai dieses Jahres. Begründet wird diese Behauptung mit Artikel 10 des Grundgesetzes zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses. Grundsätzlich müssten die deutschen Geheimdienste das Grundrecht Deutschlands auch für Bürger anderer Staaten anwenden, was aus Sicht der Verfassungsrechtler allerdings nicht gegeben sei.
Zentralisierung der Geheimdienst, um gesetzeskonform und kosteneffizient zu arbeiten
Mit dem Prüfungsbericht des Bundesrechnungshofes kommt nun eine weitere Instanz ins Spiel, die auf eine Reform der Geheimdienste pocht – und zwar nicht nur aus Kostengründen, wie man vielleicht aufgrund der Natur der Behörde vermuten könnte. Vielmehr kritisiert der Prüfungsbericht, der eigentlich nur für den internen Gebrauch vorgesehen ist, dass sich das militärische Nachrichtenwesen der Bundeswehr auch auf zivile Ziele erstrecke, ohne dafür über eine gesetzliche Grundlage zu verfügen. Das deutsche Militär wiederum begründet die Maßnahmen in der notwendigen Früherkennung von Konfliktsituationen und schneller Informationsbeschaffung zur Einsatzplanung sowie dem Schutz deutscher Bürger und Soldaten.
Zudem würden sowohl der MAD als auch der BND auf teils gleichen Themengebieten operieren, was zu "Doppelstrukturen" und somit Mehrkosten führe. Demnach müsse das Geheimdienstwesen in Deutschland "grundsätzlich reformiert" werden, heißt es im Prüfungsbericht. Natürlich um Kosten zu sparen, aber auch um den gesetzlich vorgegeben Rahmen einzuhalten. Von einer Reform verspricht sich der Bundesrechnungshof unter anderem eine Zentralisierung der Geheimdienste sowie eine Standortzusammenlegung. Auf diesem Wege sei eine Reduzierung der aktuell 12 Standorte des MAD in Deutschland möglich. /tb
Bild-Quellen:
de.wikipedia.org
News Redaktion
am Montag, 01.09.2014 17:48 Uhr
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