US-Gericht: Microsoft muss Daten von EU-Servern herausgeben

Internetkonzerne in den USA können zukünftig dazu verpflichtet werden können, Nutzerdaten, die für laufende Ermittlungen von Interesse sind, an US-Behörden herauszugeben, auch wenn die Daten außerhalb der USA gespeichert sind. Konkret ging es bei dem Prozess um Microsoft. Das Unternehmen wehrte sich dagegen, Nutzerdaten herauszugeben, die auf einem irischen Server abgelegt sind.

Als Konsequenz eines kürzlich gefällten Urteil des New Yorker Bundesgerichts muss Microsoft Nutzerdaten an das US-amerikanische Justizministerium herausgeben. Der Fall zog lebhaftes Interesse von Datenschützern und großen Internetkonzernen auf sich, denn es geht um den Zugriff auf Daten, die im Ausland gespeichert sind - ohne vorherige Zustimmung oder Benachrichtigung der betroffenen Person, deren Daten genauer durchleuchtet werden. In dem konkreten Fall befinden sich die Daten des Users, gegen den ermittelt wird, auf einem Server in Irland. Zuvor hatte Microsoft den digitalen Durchsuchungsbefehl mit der Begründung angefochten, dass die Ermittler kein Recht hätten, auf Daten im Ausland, wo die US-Justiz keine Zuständigkeit besitzt, zuzugreifen.

Nach einer zweistündigen Anhörung entschied Richterin Loretta Preska, dass Microsoft die geforderten Daten herauszugeben muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Microsoft hat prompt angekündigt, den Entscheid anzufechten. Brad Smith, Executive Vice President und General Counsel von Microsoft, veröffentlichte gestern im offiziellen Blog des Konzerns die Stellungnahme, dass das Urteil des Bundesgerichts nicht die letzte Etappe des Verfahrens darstellen und Microsoft umgehend Berufung einlegen werde.

Der für Microsoft zuständige Anwalt Joshua Rosenkranz sieht den Richterspruch kritisch. Er begründet dies damit, dass dem Gesetz nach Haftbefehle nicht im Ausland vollstreckt werden können. Die Forderung des Justizministeriums sei ein Versuch, sich "außergewöhnliche Rechte" einzuräumen. Der Staatsanwalt, Serrin Turner, sieht die Sache ganz anders und unterstreicht, dass der Durchsuchungsbefehl keine Durchsuchung in Irland per se fordere. Der Anbieter habe seinen Sitz im US-amerikanischen Inland und könne von dort aus mit einem Mausklick auf alle geforderten Daten zugreifen.
Gerichtsurteil erschwert die Lage der US-Unternehmen
Die Frage nach der Zuständigkeit von US-amerikanischen Behörden und ihren Datenzugriffen in und vor allem außerhalb der USA stehen immer wieder im Fokus öffentlicher Diskussionen. Das bringt auch die großen, weltweit agierenden Unternehmen in eine unbequeme Lage. Nachdem der ehemalige NSA-Mitarbeiter und Whistleblower Edward Snowden die Spionagepraktiken der US-Nachrichtendienste publik machte, werden US-Unternehmen besonders misstrauisch beäugt. Beispielsweise in der Volksrepublik China, wo die Staatsführung den Vorwurf erhebt, dass US-Konzerne die gesammelten Nutzerdaten an die US-Regierung weitergeben würden. Das chinesische Staatsfernsehen befeuerte die Diskussion mit kritischen Berichten über Microsofts Betriebssystem, das nicht nur unsicher sei, sondern auch zur Spionage ausgenutzt werden könne. Derzeit ermittelt sogar das chinesische Kartellamt gegen Microsoft. Auch Apple musste sich ähnlichen Vorwürfen aus China stellen. /rc

 

 

Bild-Quellen:
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News Redaktion
am Freitag, 01.08.2014 15:26 Uhr

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