
Die Vorratsdatenspeicherung verstößt auch in Österreich gegen die Verfassung. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Wien geurteilt. Die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung würden sowohl dem Grundrecht auf Datenschutz sowie Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Recht auf Privat- und Familienleben, widersprechen, so die Urteilsbegründung. Das Urteil gilt mit sofortiger Wirkung, einen Aufschub oder eine Frist zur Nachbesserung der Gesetze hat das Gericht nicht gewährt. Stattdessen heißt es in einer Mitteilung des Gerichts: „Die Aufhebung tritt mit Kundmachung der Aufhebung, die unverzüglich durch den Bundeskanzler zu erfolgen hat, in Kraft.“
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