Österreichs Verfassungsgerichtshof kippt Vorratsdatenspeicherung

Österreichs Verfassungsgerichtshof kippt Vorratsdatenspeicherung
Der Bundesverfassungsgerichtshof in Österreich hat nur wenige Wochen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Vorratsdatenspeicherung ebenfalls für ungültig erklärt. Sie widerspreche der Verfassung und verletze das Grundrecht auf Datenschutz in einer unverhältnismäßigen Weise.

Die Vorratsdatenspeicherung verstößt auch in Österreich gegen die Verfassung. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Wien geurteilt. Die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung würden sowohl dem Grundrecht auf Datenschutz sowie Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Recht auf Privat- und Familienleben, widersprechen, so die Urteilsbegründung. Das Urteil gilt mit sofortiger Wirkung, einen Aufschub oder eine Frist zur Nachbesserung der Gesetze hat das Gericht nicht gewährt. Stattdessen heißt es in einer Mitteilung des Gerichts: „Die Aufhebung tritt mit Kundmachung der Aufhebung, die unverzüglich durch den Bundeskanzler zu erfolgen hat, in Kraft.“

Zuletzt aktualisiert am Uhr





Kommentare


Anzeige