
Im November 2009 reichte die Rockband No Doubt eine Klage gegen den Spiele-Publisher Activision ein da sie glaubten dass ihre Persönlichkeitsrechte verletzt wurden. Im Oktober wird sich ein Gericht in Los Angeles mit diesem Fall befassen.
Die Klage von No Doubt bezieht sich auf die Verwendung des virtuellen Abbilds der Sängerin Gwen Stefani im Spiel "Band Hero".
Am 15. Oktober müssen die Richter am Los Angeles Superior Court über den Fall entscheiden. Das berichtet die englischsprachige Website gamespot.com. Doch was war geschehen? Im November 2009 verklagte die Band den Publisher, weil sie ihre Persönlichkeitsreche im Musikspiel Band Hero verletzt sahen. Ihrer Meinung nach hätte man dem Publisher nicht das Recht eingeräumt, mit den Avataren der Band andere Songs zu performen. So ist es zum Beispiel möglich – im Spiel mit der Sängerin Gwen Stefani Songs von männlichen Interpreten zu singen. Nach Meinung der Band hätte man sie im Spiel dadurch zu einem »virtuellen Karaoke-Zirkus« abgestempelt. Laut dem Anwalt Bert Deixler fordert die Band jetzt mindestens eine Entschuldigung und das Versprechen. Dass Activision nie wieder die Persönlichkeitsrechte von Künstlern in einem Videospiel missbraucht. Außerdem soll Activision alle bisher angefallenen Anwaltskosten übernehmen. Auch andere Künstler verklagten nach dem Release der Musikspiele Guitar Hero 3: Legends of Rock und Band Hero den Publisher auf Schadensersatz. So wollte Guns ?n Roses Sänger Axl Rose 20 Millionen US-Dollar von Activision haben, weil diese ihn durch »hinterhältige Täuschung« dazu gebracht hätten, den Song »Welcome to the Jungle« benutzen zu dürfen.
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