"Anonyme Nutzung von TV-Angeboten und Pseudonyme für Smart-TVs" - eine Forderung der Datenschützer

Die Datenschützer haben gefordert, dass klassische TV-Angebote über mit dem Internet verbundene Fernsehgeräte anonym genutzt werden können. Darüber hinaus sollten bei der Nutzung von erweiterten Web-Diensten Pseudonyme verwendet werden.


Die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz in der Wirtschaft die sich im Düsseldorfer Kreis zusammengeschlossen haben und die Datenschutzbeauftragten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unterstreichen in einer jetzt beschlossenen gemeinsamen Position, dass ebenfalls vernetzte TV-Geräte gewährleisten müssen, dass klassische TV-Angebote anonym genutzt werden können. Es sei unzulässig – über das individuelle Fernsehverhalten ohne informierte und ausdrückliche Einwilligung der Zuschauer Profile zu bilden.

Geräte von LG, Panasonic, Philips, Samsung & Toshiba informieren die TV-Sender heimlich, sobald der Benutzer den Kanal wechselt.

Soweit über Smart-TVs etwa über den HbbTV-Standard zusätzlich Web-Inhalte abgerufen werden, gelten dafür ähnlich wie enge Vorgaben. Die Anbieter unterliegen den Datenschützern zufolge hier den Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG). Endgerätehersteller, Sender und auch alle sonstigen Anbieter von Telemedien bedürften deshalb in der Regel wiederum eines Opt-in zum Datensammeln.

Nutzungsprofile nur mit Pseudonymen

Ausnahmsweise könnten personenbeziehbare Daten der Nutzer sonst etwa verwendet werden, vorausgesetzt wenn es für bestimmte Dienste oder für Abrechnungen nötig sei. Zuvor müssten aber die Betroffenen über diesen Umstand und dessen Tragweite informiert werden. Nutzungsprofile dürften nur erstellt oder analysiert werden wenn dabei Pseudonyme verwendet werden und die Betroffenen keinen Widerspruch eingelegt haben. Ein solches Opt-out sei "wirksam umzusetzen", vor allem auf dem Gerät hinterlegte Merkmale oder Dateien wie Cookies seien dann zu löschen. IP-Adressen & Gerätekennungen seien zudem keine mit dem TMG zu vereinbarenden Pseudonyme.

Generell sei das Prinzip "Privacy by Default" zu beachten, heißt es in der Stellungnahme weiter die auch von der Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten unterstützt wird: "Die Grundeinstellungen der Smart-TV-Geräte und Web-Dienste sind durch die Hersteller und Anbieter so zu gestalten, dass dem Prinzip der anonymen Nutzung des Fernsehens hinreichend Rechnung getragen wird." Informationen dürften erst dann ausgetauscht werden, wenn dies der Nutzer etwa über das Drücken des "Red Button" bei HbbTV selbst veranlasst habe.

Alle auf Internet-Fernsehern gespeicherten Daten müssten der Kontrolle der Nutzer unterliegen, betonen die Aufsichtsbehörden. Sie erinnern die Produzenten & Anbieter zudem daran. Dass Smart-TVs und darüber laufende Dienste über Sicherheitstechnik verfügen müsse um die Geräte und den Datenverkehr vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

Zuletzt aktualisiert am Uhr





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