Eine Entscheidung eines Berufungsgerichts hat nun bestätigt. Dass Durchsuchungsbefehle die auf Antrag der USA ausgestellt wurden, rechtmäßig waren. Das Gericht hob damit das Urteil einer niedrigeren Instanz auf.
Die auf Antrag der Amerikaner ausgestellten Durchsuchungsbefehle seien angemessen gewesen, urteilte ein Berufungsgericht am Mittwoch in der neuseeländischen Hauptstadt Wellington und hob damit das Urteil einer niedrigeren Instanz auf.
Das ist eine Schlappe für den in Kiel geborenen Dotcom der gegen die Vorwürfe und ein US-Auslieferungsbegehren kämpft. "Wir werden wahrscheinlich vor dem höchsten Gericht in Berufung gehen", twitterte Dotcoms Anwalt Ira Rothken.
Dotcom gründete die inzwischen geschlossenen Datenaustauschplattform Megaupload. US-Ankläger machen ihn für massive Copyrightverletzungen auf der Plattform verantwortlich und wollen ihm den Prozess machen. Die Polizei stellte bei der Razzia im Januar 2012 Beweismaterial sicher » darunter Computer « Festplatten und Datenträger.
Das Berufungsgericht bekräftigte allerdings einen Teilaspekt des vorherigen Urteils: Es sei illegal gewesen, den US-Anklägern Kopien der konfiszierten Datenträger auszuhändigen.
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