Keine Drosselung bei Telekom-Flatrates
Im Streit um die geplante Datendrosselung gibt sich die Telekom teilweise geschlagen. Das Unternehmen akzeptiert demnach ein Urteil, nach dem Volumendrosselungen bei Flatrate-Tarifen unzulässig sind. Am eigentlichen Plan hält die Telekom aber fest.
Am 30. Oktober diesen Jahres hatte das Landesgericht Köln ein Urteil gefällt, in dem der Telekom untersagt worden war eine monatliche Drosselung bei seinen so genannten Flatrate-Tarifen „Call&Surf“ und „Entertain“ beizubehalten. Laut dem Richterspruch darf ein Tarif nur Flatrate heißen, wenn das Tempo ungedrosselt bleibt. Die Zusatzklausel über die Datendrosselung muss also aus den bereits abgeschlossenen Verträgen entfernt werden. Die spöttisch „Drosselkom“ getaufte Firma verzichtet nun offenbar auf die Berufung des Urteils.
Trick in der Hinterhand
Trotzdem wird der Konzern weiterhin an der geplanten Daten-Drosselung festhalten. Kritiker befürchten, dass die Telekom versuchen könnte die derzeit als Flatrate beworbenen Tarife einfach umzubenennen. Ob es allerdings genügen würde, die Bezeichnung Flatrate aus vorhandenen Tarifen zu streichen ist rechtlich umstritten. Verbraucherschützer und Rechtsanwalt Thomas Bradler sagte gegenüber dem Focus: „Sollte die Telekom lediglich vorhaben, gedrosselte DSL-Verträge künftig nicht mehr „Flatrate“ zu nennen, so wäre das juristisch bedenklich und keinesfalls ausreichend“. Solange ein Tarif als Flatrate verkauft wurde, könnten Kunden weiterhin gegen die Drosselung vorgehen.
Auch die Telekom-Konkurrenten Vodafone und O2 haben Pläne ihre DSL-Flatrate-Tarife zu drosseln. Bradler warnt aber davor die Pläne weiter zu verfolgen. Das Urteil aus Köln dürfe auch als wichtiges Signal an die Wettbewerber verstanden werden.
Im April hatte die Telekom angekündigt, dass neue DSL-Tarife je nach Preis auf ein Datenvolumen von 75 bis 200 Gigabit pro Monat beschränkt sein würden, danach werde die Geschwindigkeit gedrosselt. In einem ersten Schritt entschied man die Geschwindigkeit auf 364 Kilobit pro Sekunde zu drosseln, später wurde diese Entscheidung wiederrufen und der Durchsatz auf zwei Megabit erhöht. Die Verbraucherzentrale Nordrhein Westphalen hatte dennoch gegen die Praktiken des Konzerns geklagt.
Bild-Quellen:
wikimedia.org
Am 30. Oktober diesen Jahres hatte das Landesgericht Köln ein Urteil gefällt, in dem der Telekom untersagt worden war eine monatliche Drosselung bei seinen so genannten Flatrate-Tarifen „Call&Surf“ und „Entertain“ beizubehalten. Laut dem Richterspruch darf ein Tarif nur Flatrate heißen, wenn das Tempo ungedrosselt bleibt. Die Zusatzklausel über die Datendrosselung muss also aus den bereits abgeschlossenen Verträgen entfernt werden. Die spöttisch „Drosselkom“ getaufte Firma verzichtet nun offenbar auf die Berufung des Urteils.
Trick in der Hinterhand
Trotzdem wird der Konzern weiterhin an der geplanten Daten-Drosselung festhalten. Kritiker befürchten, dass die Telekom versuchen könnte die derzeit als Flatrate beworbenen Tarife einfach umzubenennen. Ob es allerdings genügen würde, die Bezeichnung Flatrate aus vorhandenen Tarifen zu streichen ist rechtlich umstritten. Verbraucherschützer und Rechtsanwalt Thomas Bradler sagte gegenüber dem Focus: „Sollte die Telekom lediglich vorhaben, gedrosselte DSL-Verträge künftig nicht mehr „Flatrate“ zu nennen, so wäre das juristisch bedenklich und keinesfalls ausreichend“. Solange ein Tarif als Flatrate verkauft wurde, könnten Kunden weiterhin gegen die Drosselung vorgehen.
Auch die Telekom-Konkurrenten Vodafone und O2 haben Pläne ihre DSL-Flatrate-Tarife zu drosseln. Bradler warnt aber davor die Pläne weiter zu verfolgen. Das Urteil aus Köln dürfe auch als wichtiges Signal an die Wettbewerber verstanden werden.
Im April hatte die Telekom angekündigt, dass neue DSL-Tarife je nach Preis auf ein Datenvolumen von 75 bis 200 Gigabit pro Monat beschränkt sein würden, danach werde die Geschwindigkeit gedrosselt. In einem ersten Schritt entschied man die Geschwindigkeit auf 364 Kilobit pro Sekunde zu drosseln, später wurde diese Entscheidung wiederrufen und der Durchsatz auf zwei Megabit erhöht. Die Verbraucherzentrale Nordrhein Westphalen hatte dennoch gegen die Praktiken des Konzerns geklagt.
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