
Im Zeitraum von Januar bis September dieses Jahres haben deutsche Behörden alarmierende 102․416 Anfragen zur Abfrage von Bankkonten gestellt. Dies stellt einen dramatischen Anstieg von 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr dar wie lediglich 72․578 Anfragen gestellt wurden. Diese alarmierenden Zahlen wurden kürzlich vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz Peter Schaar veröffentlicht.
Dieses Argument habe als eine Art Türöffner gedient denn in den Jahren darauf seien die Abrufbefugnisse stark ausgeweitet worden. Nun nutzten ebenfalls Finanzämter Sozialdienststellen Jobcenter, Gerichtsvollzieher und viele andere Behörden das Verfahren.
Prüfungen der Aufsichtsbehörden haben laut Schaar ergeben, dass oftmals der Kontoabruf nicht begründet wird und die Betroffenen nicht wie vorgeschrieben darüber informiert werden. Der Gesetzgeber müsse "die Befugnis zum Kontenabruf überprüfen und auf das unbedingt erforderliche Maß zurückführen".
Bei dem Kontenabrufverfahren können die Behörden an einer zentralen Stelle auf Kontenstammdaten wie Name & Geburtsdatum des Bankkunden und auch auf Anzahl und Nummern der bei der Bank geführten Konten zugreifen. In Kontostände und Kontobewegungen bekommen sie keinen Einblick.
Kommentare