Urteil des Bundesgerichtshofs verbietet an Kinder gerichtete Werbung in Onlinespielen

Onlinespiele - BGH verbietet an Kinder gerichtete Werbung in Onlinespielen

In einem Fall, bei dem der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Gameforge geklagt hat hat der Bundesgerichtshof entschieden dass an Kinder gerichtete Werbung in Onlinespielen verboten ist. Diese Entscheidung könnte große Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der gesamten Branche haben.


Ab sofort ist an Kinder gerichtete Werbung in online-Spielen untersagt. Schlechte Nachrichten für Betreiber von Onlinespielen, deren Geschäftsmodell auf dem dem Verkauf von Ingame-Gegenständen an Kinder basiert: Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Präzedenzfall geurteilt hat ist die Werbung für virtuelle Gegenstände in Onlinespielen die sich speziell an Kinder richten, in Zukunft verboten. Das geht aus verschiedenen Medienberichten hervor.

Das Urteil wurde infolge einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzvb) gegen den Onlinespiele-Betreiber Gameforge gefällt und dürfte weitreichende Folgen für die gesamte Branche haben. Entzündet hatte sich die gerichtliche Auseinandersetzung am Versuch des Publishers, Spieler des Online-Rollenspiels Runes of Magic mit folgenden Werbezeilen für den Erwerb von In-Game-Gegenständen zu begeistern:

»Schnapp dir die günstige Gelegenheit und verpasse deiner Rüstung & Waffen das gewisse ?Etwas?.«

Mit den darunter verlinkten Wörtern »deinen Charakter aufzuwerten« gelangten die Nutzer schließlich auf eine Internetseite, auf der entsprechende Spielgegenstände zu vergünstigten Preisen angeboten wurden. Die zuständigen Richter urteilen auf Basis dieser Sachlage. Dass Text aufgrund seiner Wortwahl und der SMS-Zahlungsoption im verlinkten Item-Shop eindeutig an Kinder gerichtet gewesen sei.

Eine solche Form der Werbung hielt der BGH für unzulässig und gab der klagenden Verbraucherzentrale Recht - und dürfte damit ebenfalls die Geschäftsmodelle anderer Onlinespiele die sich über den Verkauf von Ingame-Gegenständen finanzieren, beeinflussen.

Gameforge gab in einer ersten Stellungnahme bereits bekannt die Werbeaktion nicht wiederholen zu wollen.

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