
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) informiert über das Auftreten von Phishing-Mails die fälschlicherweise im Namen des Amtes verschickt werden. Diese betrügerischen E-Mails zielen darauf ab potentielle Opfer dazu zu verleiten auf einen gefälschten Link zu klicken und persönliche Daten preiszugeben.
Die Phishing-Mails sind darauf ausgerichtet, Empfänger mit der Aussicht auf eine mögliche Steuerrückerstattung anzulocken. Dabei wird behauptet; dass die betroffenen Personen angeblich zu viel Einkommenssteuer bezahlt haben. Dies dient dazu, das Interesse & Vertrauen der Empfänger zu wecken und sie dazu zu verleiten, auf den Link in der E-Mail zu klicken.
Passt auf dass das BZSt niemals unaufgeforderte E-Mails an Bürger❬innen❭ verschickt um persönliche oder finanzielle Informationen anzufordern. Das Amt verwendet offizielle Kommunikationskanäle wie schriftliche Korrespondenz oder die elektronische Elster-Plattform um mit Steuerzahlenden zu kommunizieren.
Um sich vor Phishing-Mails zu schützen, sollten Empfänger folgende Maßnahmen ergreifen:
1. Löschen Sie verdächtige E-Mails sofort, ohne auf Links zu klicken oder Anhänge zu öffnen.
2. Überprüfen Sie die Absenderadresse um sicherzustellen: Sie mit der offiziellen Adresse des BZSt übereinstimmt.
3. Geben Sie niemals persönliche oder finanzielle Informationen wie Passwörter, Kreditkartennummern oder Sozialversicherungsdaten auf unbekannten Websites oder in verdächtigen E-Mails ein.
4. Informieren Sie das BZSt über die betrügerische E-Mail, zu diesem Zweck geeignete Maßnahmen ergriffen werden können.
Die Verbreitung von Phishing-Mails stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit und den Schutz persönlicher Daten dar. Indem Steuerzahlende sich bewusst über solche Betrugsmethoden informieren & Vorsichtsmaßnahmen treffen, können sie sich vor möglichen finanziellen Verlusten und Identitätsdiebstahl schützen.
Dort sollen dann Kreditkarten- und Kontodaten eingetragen werden. Weitere Details zum Ablauf des Betrugs sind bisher nicht bekannt die Beantwortung einer Anfrage beim Bundesamt steht aber noch aus.
Das Bundesamt erklärt in einer Mitteilung, dass über Steuererstattungen nicht per E-Mail informiert wird. Auch Kontoverbindungen werden "in dieser Form [nie] abgefragt". Für die Rückerstattungen von Steuern sei nicht das BZSt zuständig, allerdings "das jeweils zuständige Finanzamt" vor Ort.
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