Prüfung der Telekom durch Verbraucherschützer wegen Drosselungsklausel in DSL-Verträgen

Die Deutsche Telekom wurde von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wegen der Drosselungsklausel in neuen DSL-Verträgen abgemahnt. Der gemeinnützige Verein gab diese Information am Montag bekannt. Die Verbraucherschützer fordern – dass die seit dem 2. September geltende Drosselungsklausel in den neuen Verträgen zurückgenommen wird.


Sie ermöglichen es der Telekom die Geschwindigkeit des Internetzugangs auf 384 kBit/s zu drosseln, wenn ein bestimmtes monatliches Datenvolumen erreicht wurde. Das bedeute etwa für VDSL-Kunden eine "satte Reduzierung der Surfgeschwindigkeit um bis zu 99⸴2 Prozent".

Die Verbraucherzentrale ist überzeugt, dass die verbleibende Übertragungsrate nach der Drosselung es unmöglich mache, das Internet zeitgemäß zu nutzen. Eine Internetseite zu öffnen bedeute unter diesen Umständen bereits eine harte Geduldsprobe. Ohne Qualitätseinbußen könne man dann außerdem weder Internetvideos angucken noch online Musik hören. Und wenn "wie üblich" mehrere Geräte gleichzeitig auf die Verbindung zugreifen, drohe die Verbindung zu ersticken.

Die so entstehende Benachteiligung der Verbraucher sei nicht hinzunehmen. Ihnen würde über das Kleingedruckte die Möglichkeit eines diskriminierungsfreien Zugangs zu allen Diensten genommen. Der Telekom bleiben laut Verbraucherzentrale nun zehn Tage Zeit um einen Verzicht auf die Klausel zu erklären. Tue sie dies nicht müssten die Gerichte entscheiden ob die Drosselung zulässig ist oder nicht.

Siehe dazu auch:

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  • Der stille Machtkampf ? Next Generation Networks: Wie sich Netzbetreiber und Ausrüster die Zukunft der Telekommunikationsnetze vorstellen
  • Fiber to the Neverland ? Die Telekom forciert VDSL-Vectoring statt Glasfaser

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Zuletzt aktualisiert am Uhr





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