
Anlass für die Entscheidung ist scheinbar die Tatsache, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte der bereits weitgehend fertiggestellten De-Mail-Umsetzung der Deustchen Post ein benötigtes Zertifikat verweigert. Stein des Anstoßes ist laut einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) vom heutigen Freitag das von der Post verwendete Identifizierungsverfahren. Die Deutsche Post sieht das sogenannte Postident-Verfahren vor, um bei der Registrierung für De-Mail die Identität der Kunden zu verifzieren. Bei diesem wird unter anderem nach Personalausweis-Nummer und Ausstellungsbehörde gefragt, was das De-Mail-Gesetz jedoch nicht vorsieht. "Das Postident-Verfahren hat sich seit 17 Jahren bewährt. Davon werden wir nicht abrücken, nur um einem unglücklich formulierten Gesetz zu genügen", sagte Post-Sprecher Ralph Wiegand der FAZ. Vor dem aktuellen rechtlichen Hintergrund sei es daher nicht sinnvoll für sein Unternehmen, einen De-Mail-Dienst anzubieten.
Ein Sprecher der Deutschen Telekom wies die Argumentation der Post zurück und sagte der FAZ, die De-Mail-Anbieter unterlägen strengen Regelungen. Dazu gehöre auch die "Datensparsamkeit", also das Vermeiden der Abfrage und Archivierung nicht benötigter Daten.
Die Post will nun alternativ ihren E-Postbrief ausbauen und somit eine Alternative zur De-Mail anbieten. Beide Dienste sollen das Vertrauen in die elektronische Kommunikation stärken und mehr Sicherheit bei dieser bieten. Insbesondere für die Nutzung von E-Government-Diensten soll De-Mail eingesetzt werden. Der Sicherheitsstandard des Dienstes geriet allerdings vor kurzem aufgrund der von einigen IT-Fachleuten als unzureichend empfundenen Verschlüsselung stark in die Kritik (gulli:News berichtete).
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