Filesharing: Rentnerin ohne Computer muss Abmahnung nicht zahlen

Angeblich hatte die pflegebürftige Berliner Rentnerin einen Film per Filesharing angeboten - deswegen erhielt sie eine Abmahnung. Doch die Frau besaß zur Tatzeit weder einen Router noch einen Computer. Trotzdem gewann sie erst das Berufungsverfahren. Das Münchener Amtsgericht hatte sie vorher zur Zahlung der Abmahnung verurteilt.

Eigentlich, so mag der geneigte Leser denken, könnte der Fall so einfach sein: Eine Rentnerin erhält eine Abmahnung, weil sie angeblich einen Film per Filesharing angeboten haben soll. Einziger Schönheitsfehler: Zur Tatzeit besaß die pflegebedürftige Frau weder einen WLAN-Router noch einen Computer, der Internetanschluss bestand nur noch wegen der Mindestvertragslaufzeit ihres Providers. 

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