Piratenpartei: FinFisher-Ankauf durch das BKA ist Geldverschwendung

Piratenpartei: FinFisher-Ankauf durch das BKA ist Geldverschwendung
Die Piratenpartei Deutschland zeigte das Bundeskriminalamt (BKA) am heutigen Montag beim Bundesrechnungshof wegen Misswirtschaft an. Grund ist der Kauf der umstrittenen Überwachungs-Software "FinFisher" des Herstellers Gamma International durch das BKA. Diese soll übergangsweise als "Staatstrojaner" eingesetzt werden.

Die Piratenpartei begründet ihren Schritt in einer Stellungnahme damit, dass die Software FinFisher "nach ersten Informationen über ähnliche technische Möglichkeiten" wie der bisherige "Staatstrojaner" der Firma DigiTask verfüge. Dieser jedoch sei "aufgrund des nachgewiesenen Eingriffs in die Privatsphäre der Betroffenen als verfassungswidrig eingestuft worden". In der Folge gehen die Piraten davon auch, dass "auch der neue Trojaner verfassungswidrig und damit nicht einsetzbar ist." Die Investition von mehreren Millionen Euro in eine Software, die dann aufgrund rechtlicher Beschränkungen nicht eingesetzt werden könne, aber sei "unnötige Geldverschwendung", so die Argumentation der Piraten.

"Die Bundesregierung und das BKA verschwenden Millionen an Steuergeldern für Kauf und Erprobung verfassungswidriger Software. Sie begeben sich damit in schlechte Gesellschaft: Diktaturen auf der ganzen Welt nutzen FinFisher, um Demokratiebewegungen zu unterdrücken. Das BKA sollte seine Gelder lieber in die Ausbildung seiner Computerforensiker stecken und so einen tatsächlichen Sicherheitsvorteil schaffen, statt sie für verfassungswidrige Software auszugeben", fordert Sebastian Nerz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, der die Anzeige gemeinsam mit Markus Barenhoff, ebenfalls stellvertretendem Vorsitzenden der PIRATEN, eingereicht hat. FinFisher-Anbieter Gamma International ist aufgrund seiner Geschäfte mit autoritären Regimes äußerst umstritten: Erst kürzlich wurde das Unternehmen von der Pressefreiheits-Organisation "Reporter ohne Grenzen" als "Feind des Internets" eingestuft (gulli:News berichtete).

Der Bundesrechnungshof soll nun prüfen, ob das Bundeskriminalamt durch den Einkauf des FinFisher-Trojaners gegen das Gebot der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung nach Artikel 114 Grundgesetz verstoßen hat.

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