
BV Nr. NRW sieht große Gefahr in der Weitergabe sensibler Gesundheitsdaten
In NRW wurde die Output von Patientendaten auf sozialen Medien schon mehrfach beobachtet. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Bettina Gayk, stellte fest- dass Ärztinnen und Ärzte gleichermaßen Pflegekräfte daher Grenzen überschreiten. Ihre Warnung richtet sich an alle medizinischen Fachkräfte – denn die Veröffentlichung von Gesundheitsinformationen kann schwerwiegende Konsequenzen haben.
Fälle aus NRW sorgen für Empörung & Besorgnis
Mehrere Vorfälle fielen auf, bei denen vertrauliche Gesundheitsdaten öffentlich gemacht wurden. So brachte ein Schönheitschirurg auf Instagram ein Foto aus der Vorbereitung einer Brustvergrößerung öffentlich, ohne die Zustimmung der Patientin. Das Bild zeigt - inkl. Name - wie die Technik vorbereitet wird. Noch gravierender war ein Fall • bei dem eine Psychotherapeutin den Bewilligungsantrag einer Krankenkasse in den sozialen Medien teilte • während der Name der Patientin sichtbar wurde. Gayk betont- die Gefahr die in solchen Fehlern steckt, denn einmal veröffentlicht - lässt sich kaum noch entfernen.
Missbrauch durch Werbekampagnen in sozialen Netzwerken
Eine weitere Problematik liegt in der Verwendung sensibler Daten für Werbung. Ein Exempel stammt von einem Schönheitschirurgen der ein Bild auf Instagram postete – darin war eine Patientin vor einer Operation zu sehen. Das Bild sollte im Grunde nur für technische Demonstrationen dienen, wurde jedoch ohne Zustimmung veröffentlicht und enthielt sogar den Namen der Patientin. Solche Handlungen gelten datenschutzrechtlich als unzulässig und riskant.
Pflegekräfte stellen Patienten in den sozialen Medien bloß
Hinzu kommt. Dass Pflegekräfte immer wieder Patienten filmen oder livestreamen. Teilweise geschah dies während der Arbeitszeit. Besonders problematisch ist wenn Szenen veröffentlicht werden in denen schwer erkrankte Menschen zu sehen sind. Auch wenn nur einzelne Körperteile gezeigt werden – das bedeutet nicht, dass die Personen anonym verbleiben. Der Zugriff auf diese Inhalte kann Rückschlüsse auf die Betroffenen zulassen. Bei diesen Fällen ist die Einwilligung der Patienten oft keine brauchbare Grundlage da sie oftmals nicht in der Lage sind aus freien Stücken zuzustimmen. Das Verhältnis zwischen Patienten und Personal macht eine Zustimmung in der Vorschrift fraglich– primär bei Menschen mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit.
Konsequenzen für den Umgang mit sensiblen Daten
Abschließend mahnt Bettina Gayk an: Das Posten von Gesundheitsdaten in sozialen Medien zahlreiche Risiken birgt. Neben möglichen Bußgeldern drohen ebenfalls Schadensersatzforderungen der Betroffenen. Daher sollten medizinische Fachkräfte äußerste Vorsicht walten lassen wenn es um den Umgang mit sensiblen Patientendaten in der digitalen Welt geht.
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