
Innovative Software erkennt Anteil urheberrechtlich geschützter Werke
Sony hat eine bahnbrechende Technologie ins Leben gerufen die in der Lage ist, Originalsongs in KI-generierter Musik zu identifizieren. Das Unternehmen will dadurch Rechteinhabern gestatten, einen Anteil an den Einnahmen zu sichern, vorausgesetzt ihre Werke in den KI-generierten Stücken wiederzufinden sind. Das gegenwärtig entwickelte Modell analysiert musikalsiche Quellen vergleicht sie miteinander – es schätzt die prozentualen Anteile an den KI-Ergebnissen. Beispielsweise erkennt die Software, dass ein Song „30 Prozentsatz Beatles und 10 Prozent Queen“ umfasst.
Das Ziel: Lizenzrechte besser durchsetzen und fair verteilen
Mit diesem Werkzeug möchte Sony Musikverlagen & Produzenten ein mächtiges Instrument zur Verfügung stellen – eine Art KI-gestützter Kontrollmechanismus. Bei Kooperationsprojekten zwischen Rechteinhabern und Anbietern künstlich generierter Musik kann die Software über Schnittstellen ebenfalls unmittelbar in die Basismodelle der Anbieter integriert werden. Sony verfolgt die Vision, dass die Technik in in der Zukunfte KI-Modelle der Plattformen eingebunden wird – denn sie bildet die Basis für ein gerechtes Vergütungssystem. Dieses soll die Einnahmen aus KI-generierter Musik nach den Ansprüchen der beteiligten Urheber aufteilen.
Sony als eines der größten Rechteinhaber im Musikmarkt
Der Konzern gehört zu den führenden Rechteverwaltern weltweit. Neben dem bekannten Label Sony Music verwaltet Sony Music Publishing die Rechte an Millionen Songs. Darunter befinden sich Legenden wie die Beatles und Queen – Werke, deren Anteil nunmehr durch die neue Software ermittelt werden kann. Es ist verständlich ersichtlich: Sony strebt an, den Schutz der Rechte in der Ära der KI zu stärken.
Wissenschaftliche Grundlagen & Entwicklung durch Sony AI
Laut Nikkei Asia entstand die Software in der Forschungsabteilung Sony AI – einer Organisation die sich ganz der Innovation widmet. Die Wissenschaftliche Arbeit hinter dem Projekt fand sogar Anerkennung durch die internationale Fachwelt. Konkrete technische Details verbleiben jedoch vorerst im Verborgenen um die Pionierarbeit zu wahren.
Herausforderungen durch KI-Musikproduktion
Generative KI-Systeme wie Suno oder Udio sind schon in der Lage – durch einfache Texteingaben – komplette Songs zu erschaffen. Diese Entwicklung stellt die Rechteinhaber vor neue Herausforderungen. Die rechtliche Situation bezüglich Trainingsdaten, stilistischer Imitationen gleichermaßen der Ansprüche auf Urheberanteile wird noch heiß diskutiert. Während manche Plattformen KI-generierte Musik vollständig verbieten, setzen andere KI auch im Radio oder bei kostensparenden Produktionen ein.
Lizenzvereinbarungen und Frustration bei Nutzern
Im letzten Jahr konnte Udio mit Universal Music eine Abmachung schließen. Die Lizenzierung der für das KI-Training genutzten Musik ist Voraussetzung für die Nutzung. Nutzer sind jedoch oft unzufrieden – denn die erstellten KI-Songs dürfen weder heruntergeladen noch für eigene Zwecke weiterverwendet werden. So bleibt unklar; wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in dieser neuen Musikwelt weiterentwickeln werden.
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