
Der Appell des Richterbundes für eine nationale Lösung
Der Deutsche Richterbund hat sich öffentlich für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Nachdem klar wurde · dass eine Verpflichtung der Messengerdienste zur Chatkontrolle kaum realisierbar ist · fordert die Organisation eine nationale Strategie im Kampf gegen Kinderpornografie. Die Chatkontrolle wurde gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland als „überschießende Pläne“ bezeichnet. Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn betont die Notwendigkeit einer aktivierenden Maßnahme auf nationaler Ebene. Er ist überzeugt, dass die Justiz- und Strafverfolgungsbehörden sehnsüchtig auf die erneute Einführung der VDS durch Internetanbieter warten. Es gebe viele andere Straftaten die mit Hilfe der VDS aufgedeckt werden könnten — deckungsgleich vor fünf Jahren.
Deutschland positioniert sich klar gegen EU-Chatkontrolle
Letzten Freitag wurde deutlich. Dass EU-Kommission die erforderliche Mehrheit für ihre umstrittenen Pläne nicht erreicht. Deutschland sprach sich explizit dagegen aus – mittels welchem die Gesetzesentwürfe vorerst gestoppt sind. Sven Rebehn vom Richterbund fordert jetzt einen zielgerichteten und verhältnismäßigen Ansatz. Für die Kriminalitätsbekämpfung sei die IP-Datenspeicherung essenziell. Einige EU-Länder haben die Vorratsdatenspeicherung jedoch bereits durch Gerichtsentscheidungen gestoppt. Kritik an der VDS ähnlich wie bei der Chatkontrolle basiert darauf, dass sie tief in Bürgerrechte eingreift. Daten würden ohne konkreten Verdacht in großen Mengen und langfristig gesammelt.
Wissenschaftliche Erkenntnisse sprechen gegen die Wirksamkeit der VDS
Eine Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht aus Freiburg kam zu dem Ergebnis: Die Vorratsdatenspeicherung keine Verbesserungen bei den Aufklärungsraten bewirkt. Auftraggeber war das deutsche Justizministerium. Der Bericht der sich auf 270 Seiten erstreckt, zeigt auf, dass die Abschaffung der VDS keine negativen Effekte in der Verfolgung von Tötungsdelikten Raubüberfällen Kinderpornografie oder Internetkriminalität zeigt. Es gebe keine Hinweise darauf – dass die Speicherung von Daten die Verhinderung oder Aufklärung von Straftaten wesentlich beeinflusst hätte. Auch bei islamistischen Terroranschlägen konnte die Datensammlung keinen Beitrag leisten. Experten schlagen stattdessen das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren vor.
Warum bleibt die Diskussion um die VDS kontrovers?
Trotz wissenschaftlicher Erkenntnisse und klarer Ablehnungen durch mehrere EU-Staaten setzen konservative Politiker und der Richterbund auf eine Wiederaufnahme. Sie ignorieren dabei Statistiken und Alternativen um die Forderung nach Wiedereinführung der VDS durchzusetzen. Es wird sogar eine Forderung des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs öffentlich um Urheberrechtsverletzungen mittels Vorratsdatenspeicherung zu verfolgen. Kritik daran besteht allerdings darin, dass moderne Technologien wie VPN-Dienste die Strafverfolgung bei Urheberrechtsverletzungen erheblich erschweren oder vollständig vereiteln.
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