Abmahnungen von Marions Kochbuch: Was sollten Betroffene wissen?

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Marions Kochbuch tritt neue Abmahnwelle los: Was kann ich als Betroffener tun?

Die in Bremen ansässige Rechtsanwaltskanzlei Lohsin & Partner versendet zu dieser Zeit Abmahnungen im Auftrag von Folkert Knieper. Der Ruf von Marions Kochbuch begleitet das Internet bereits lange. Bereits seit 2006 geistert der Name durch digitale Kanäle. Die Rezepte stammen von Marion Knieper – während die dazugehörigen Fotografien von Folkert Knieper erstellt wurden. Diese Fotografien stehen im Mittelpunkt der aktuellen Abmahnwelle.



Urheberrechtliche Ansprüche


Die Webseite von Marions Kochbuch enthält nach eigenen Angaben 8․844 Rezepte die allesamt mit Bildern versehen sind. Herr Knieper beansprucht das Urheberrecht für diese Fotos. Aufgrund der langen Existenz dieser Rezeptsammlung ist die Webseite positiv in den Google-Suchergebnissen platziert. Zudem erscheinen die urheberrechtlich geschützten Bilder oft in der Google Bildersuche. Laut den Abmahnungen sind die Fotografien nach deutschem Urheberrecht gemäß § 2 Abs. 1 Nr․ 5 UrhG geschützt. Es stellt sich die Frage: Wäre eine informelle Bitte um Entfernung nicht der bessere Weg gewesen?



Methoden der Abmahner


Wie finden IT-Dienstleister die unrechtmäßig genutzten Fotos? Viele Anbieter haben Tools entwickelt die das Internet nach Bildverstößen durchforsten. Auf diesem Weg bekommen ebenfalls andere Abmahner wie zum Exempel Bilder- oder Nachrichtenagenturen, Zugang zu diesen Daten. Die Suche nach einem Foto kann auch durch kostenlose Rückwärtssuchen wie TinEye, erfolgen.



Finanzielle Forderungen


Laut dem Anwalt Kai Harzheim verlangen die Abmahner von betroffenen Webseitenbetreibern wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung Schadensersatz in Höhe von über 700 Euro. Zusätzlich kosten die Rechtsanwaltsgebühren ergänzend als 700 Euro, sodass sich die Gesamtkosten auf mindestens 1․400 Euro belaufen. Diese finanziellen Anliegen zielen nicht nur auf Gerechtigkeit ab. Der Rechtsanwalt selbst hat dabei ein finanzielles Interesse.



Was tun als Betroffener?


Keine Panik! Bei einer Abmahnung ist es ratsam – einen Fachanwalt für Medienrecht zu konsultieren. Der juristische Rat hat zwar seinen Preis kann jedoch helfen die Forderung zu minimieren. Es ist außerdem wichtig die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben. Ein Jurist kann an diesem Ort eine modifizierte Erklärung formulieren die vorteilhafter für den Abgemahnten ist. Die rechtlichen Streitigkeiten rund um Marions Kochbuch erreichten sogar das Bundesgerichtshof.



Urteil zu einem anderen Geschäftsmodell


Wer nunmehr einen Anwalt für seine Vertretung sucht, kann dies kurzfristig tun. Die zuständige Plattform bietet kostenlose Tipps an ohne dafür Provisionen zu verlangen. Es scheint ratsam – dass Herr Folkert Knieper sein Geschäftsmodell überdenkt. Vielleicht könnte ein anderes Konzept als die Abmahnungen bessere Ergebnisse erzielen. So könnte er ein positives Karma generieren.






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