Gewaltvideos und ihre rechtlichen Konsequenzen: Eine ernste Thematik

Strafe für Gewaltvideos: Beihilfe, unterlassene Hilfeleistung & Körperverletzung

Das Verhalten von Jugendlichen die Gewaltvideos teilen ist zunehmend besorgniserregend. Obwohl das Streben nach Anerkennung unter Gleichaltrigen verständlich ist, können die Konsequenzen solcher Handlungen schwerwiegend sein. Sowohl strafrechtliche gleichermaßen zivilrechtliche Folgen drohen, wenn man sich mit gewaltverherrlichenden Inhalten beschäftigt.



Frivoles Handeln in sozialen Medien


Mit Plattformen wie Facebook, Instagram oder TikTok ist es für Jugendliche mühelos Inhalte zu verbreiten. Nach nur einem Klick kann ein gewalthaltiges Video für alle sichtbar sein. Auch Messaging-Apps wie Telegram, Signal oder WhatsApp spielen an diesem Ortbei eine Rolle. Die Gefahren von Gewaltvideos sind Jugendlichen oft nicht bewusst, sodass der Trend darüber hinaus an Beliebtheit gewinnt. Um solche Videos zu erstellen – braucht man lediglich ein Smartphone und Zugang zum Internet.



Die Realität von "Happy Slapping"


„Happy Slapping“, „Smack Cam“ oder „Slap Cam“ sind gängige Begriffe für das Filmen gewalttätiger Übergriffe. Jugendliche filmen sich oftmals dabei – wie sie andere anfeinden und schlagen. Manchmal geschieht dies vorher abgesprochen oft aber sind die Aktionen unüberlegt und grausam. Solcherlei Videos werden unter Freunden ausgetauscht – in dem Glauben, dass sie cool sind. Dabei wäre die Ablehnung solcher Taten der bessere Weg.



Rechtliche Aspekte von Gewaltvideos


Alina Niedergassel Fachanwältin für Strafrecht beleuchtet die rechtlichen Konsequenzen solcher Handlungen. Die strafrechtliche Relevanz startet bei der Körperverletzung (§ 223 StGB) und umfasst sogar Nötigung (§ 240 StGB). Wenn mehrere Personen über das Opfer herfallen oder sogar einen Gegenstand nutzen, kann bereits gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) vorliegen. Die Beteiligten an diesen Taten, inkl․ derjenigen die das Filmen übernehmen, machen sich der Beihilfe gemäß § 27 StGB schuldig. Ein mühsamer Gedanke – den viele Jugendliche häufig außer Acht lassen.



Unterlassene Hilfeleistung und Persönlichkeitsrechte


Wer einem Opfer nicht hilft, verstößt gegen das Gesetz der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c StGB). Damit können ebenfalls andere strafbar gemacht werden – nicht nur die Täter. Darüber hinaus verletzt die Verbreitung solcher Videos die Persönlichkeitsrechte des Opfers was strafrechtlich verfolgt wird (§ 201a StGB). Auch hier sind die Jugendlichen häufig unbedarft und unterschätzen die Tragweite ihrer Handlungen.



Die Konsequenzen für beteiligte Jugendliche


Die Strafen können üppig ausfallen. Bei gefährlicher Körperverletzung drohen mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe. Des Weiteren können zivilrechtliche Ansprüche des Opfers zur Zahlung von Schmerzensgeld oder Schadensersatz kommen. Das Jugendstrafrecht in Deutschland nimmt Jugendliche ab 14 Jahren in die Verantwortung, legt jedoch oft erzieherische Maßnahmen nahe. In Extremfällen können Jugendstrafen bis zu fünf Jahren ausgesprochen werden.



Empfehlungen was im Falle einer Strafanzeige zu tun ist


Es empfiehlt sich einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuzuziehen speziell wenn die Vorwürfe gravierend sind. Ein solcher Jurist wird fähig sein – die notwendigen Schritte einzuleiten und Akteneinsicht zu beantragen. Diese Einsicht gibt Aufschluss über die Beweislage und ist wesentlich für die weitere Verteidigungsstrategie.



Ein beendender Gedanke: Jugendliche sollten fähig sein, Gruppenzwang zu widerstehen. Eine informierte Medienkompetenz ist ausschlaggebend um die Gefahren solcher Videos zu identifizieren und entsprechende Konsequenzen zu vermeiden.






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