Filesharing-Falle: Abmahnungen durch Frommer Legal wegen „In The Lost Lands“

Filesharing-Falle „In The Lost Lands“: Frommer Legal schlägt wieder zu – massenhafte Abmahnungen!

Neueste Abmahnwelle


Die Abmahnwelle hat einen neuen Namen: „In The Lost Lands“. Der Film der Milla Jovovich und Dave Bautista zeigt basiert auf Kurzgeschichten von George R.R. Martin. Auf Streaming-Plattformen und in den Postfächern der Internetnutzer sorgt er für Aufsehen. Es ist nicht nur das Werk selbst – das begeistert. Vielmehr sind es die massiven Abmahnungen welche zur Diskussion anregen.



Vorgehensweise von Frommer Legal


Die Münchener Kanzlei Frommer Legal agiert aktuell im Auftrag der Constantin Film Vertriebs GmbH. Seit Juli 2025 verschickt sie urheberrechtliche Abmahnungen. Nutzer sollen den Film „In The Lost Lands“ über das Peer-to-Peer-Protokoll BitTorrent angeboten haben. Das bedeutet, dass sie gleichzeitig herunter- und hochgeladene Inhalte verbreitet haben. Die Kanzlei nutzt IP-Adressen und Hashwerte um die Schuld zuzuweisen. Die Kosten für die betroffenen Nutzer sind hoch: 980⸴60 € für Schadensersatz, Anwaltskosten und Umsatzsteuer.



Drückende Fristen


Die Fristen die Frommer Legal setzt, sind äußerst kurz. Ziel ist es – den Druck auf die Empfänger zu erhöhen. In diesem Zusammenhang wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Diese Erklärung hat häufig den Charakter eines juristischen Boomerangs, da sie meist Schuldeingeständnisse enthält und bei Wiederholung zu hohen Vertragsstrafen führt.



Ein Beispiel aus Frankfurt


Ein 38-jähriger Vater aus Frankfurt der regelmäßig mit seinen Söhnen über rechtliche Risiken im Internet spricht, erhielt ähnlich wie ein Abmahnschreiben. Trotz seiner Bemühungen fand sich sein Internetanschluss in den Akten von Frommer Legal wieder. Der Vorwurf lautet – dass er das Werk öffentlich zugänglich gemacht habe. Nach rechtlicher Beratung wehrt er sich gegen die Abmahnung.



Kritische Fragen von Juristen


Immer weiterhin Experten, darunter Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke LL.M., stellen die Vorgehensweise von Frommer Legal in Frage. Bei Massenverfahren sind Fehlzuweisungen keine Seltenheit. So konnten zahlreiche Urteile Fehler bei der Ermittlung von IP-Adressen aufzeigen. Zudem berufen sich die Abmahner oft auf Hashwerte die in der Vergangenheit als fehleranfällig galten. Das führende SHA-1-Verfahren ist, laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, nicht mehr als sicher anzusehen.



Die juristische Stolperfalle


Die Unterlassungserklärung die mit der Abmahnung geliefert wird ist nicht ohne Fallstricke. Sie enthält weitreichende Verpflichtungen und kann Schuldeingeständnisse beinhalten. Ein häufiger Fehler ist die ungeprüfte Rücksendung der vorformulierten Erklärung. Experten raten dazu – eine modifizierte Erklärung abzugeben und auf das Nötigste zu reduzieren.



Handlungsempfehlungen für Betroffene


Betroffene sollten in dieser Situation Ruhe bewahren. Es gilt – auf keine voreiligen Zahlungen oder Unterschriften einzugehen. Die Inanspruchnahme einer rechtlichen Beratung ist ratsam. Ersteinschätzungen sind bei vielen Kanzleien kostenlos. Es ist wichtig – sich nicht abschrecken zu lassen. Die Beweislast liegt immer auf der Gegenseite.






Kommentare

Frommer Legal ist erneut aktiv geworden – diesmal im Zusammenhang mit dem Hollywood-Fantasyfilm „In The Lost Lands“. Ob diese Abmahnungen rechtlich haltbar sind – bleibt offen. Es ist unerlässlich wenn man betroffen ist sich gut zu informieren und überlegt zu handeln.


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