
Bericht über Benutzersperren
Ein Nutzer mit dem Namen Funaoe24 hat in Reddit von den Erfahrungen seiner Schwester berichtet. Diese wurde dauerhaft von allen Online-Diensten der Switch 2 ausgeschlossen. Merkwürdigerweise hatte sie keine Hardware von Drittanbietern verwendet um den Kopierschutz zu umgehen. Ihr Vergehen? Der gewählte Benutzername gefiel Nintendo klar nicht.
Umgang mit Benutzernamen aus der LGBT-Community
Die Schwester die den Benutzernamen „Twink Link“ wählte, hatte sich nichts Böses dabei gedacht. In der LGBT-Community steht die Abkürzung „Twink“ für „teenaged, white, no kink“. Dies beschreibt einen jungen – schlanken homosexuellen Mann mit weniger Körperbehaarung. Nintendo sah in dieser Kombination mit der Spielfigur Link einen klaren Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen. Ob das wirklich so hätte aufgefasst werden müssen?
Aktualisierung der EULA
Im April erfolgte eine Aktualisierung der EULA durch Nintendo. Der Endbenutzer-Lizenzvertrag ist für die Nutzung der Switch 2 unerlässlich. Nur wer diesen akzeptiert – kann das Gerät verwenden. Das Gameplay sollte Geschlechterfragen und Identitäten keine Beachtung schenken.
Rechtliche Bedenken und Moderation
Eine klare Stellungnahme zur Verwendung von Begriffen aus der LGBT-Community fehlt jedoch. Die Abkürzung „Twink“ ist weder vulgär noch beleidigend. Zudem verursacht sie keineswegs einen möglichen Schaden für das Image des Herstellers oder den Charakter Link.
Was sich im Hintergrund abspielt, bleibt unklar. Wahrscheinlich hat ein automatisiertes Moderationssystem reagiert, weil die Abkürzung von Nintendo als unangemessen eingestuft wurde. Der Konzern möchte offensichtlich nicht – dass solch eine Bezeichnung in ihre heile Spielewelt gelangt.
Dauerhafte Sperre für betroffene Nutzer
Den betroffenen Nutzern ebenso wie der Schwester von Funaoe24 wurde geraten die Konsole im Handel gegen ein anderes Modell einzutauschen. Leider konnte oder wollte Nintendo die Sperre nicht aufheben. Die dauerhafte Blockade der Online-Funktionen bleibt bestehen – unabhängig von den Gründen dafür. Selbst unbedeutende Fehler wie die Wahl eines bestimmten Benutzernamens, haben schwerwiegende Konsequenzen.
Unklare Formulierungen in der EULA
Die aufgestellten Klauseln im Lizenzvertrag bleiben unklar. Rechtsexperten die in Medienberichten zitiert wurden, zeigen, dass diese vagen Formulierungen rechtliche Unsicherheit hervorrufen. In der EU könnten solche Bestimmungen als unzulässig erachtet werden, vor allem wenn sie zu drastischen Maßnahmen führen wie einer dauerhaften Sperre.
Was wäre schlimmer als eine dauerhafte Sperre der Switch 2 die vom Hersteller nicht weiterhin aufhebbar ist?
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