
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine bedeutende Entscheidung getroffen. Ermittler dürfen künftig mit Zwang den Fingerabdruck eines Beschuldigten nutzen um Smartphones zu entsperren. Dieses Urteil (Beschluss vom 13․03․2025 – 2 StR 232/24) beseitigt Unsicherheiten und definiert klare rechtliche Rahmenbedingungen.
Was bedeutet das Urteil konkret?
Der 2. Strafsenat des BGH hat festgestellt – dass § 81b Abs. 1 in Verbindung mit § 94 ff. StPO eine Ermächtigungsgrundlage für diese Maßnahmen darstellt. Ein Zwang zum Fingerabdruck verletzt nicht die Menschenwürde oder das Selbstbelastungsprivileg. Ein hypothetisches Beweisverwertungsverbot wäre zusätzlich unwirksam, da § 110 StPO die Sichtung und Beschlagnahme der Daten zulässt.
Aktuelle Brisanz des Urteils
Die Brisanz des BGH-Urteils wird auf mehreren Ebenen sichtbar. Erstens erhält eine zuvor umstrittene Praxis nun höchstrichterliche Legitimität. Zweitens verändert sich die Betrachtungsweise biometrischer und wissensbasierter Zugriffe. Biometrische Daten werden künftig als „körperliche Beweismittel“ klassifiziert. Drittens könnte das Urteil im Widerspruch zum europäischen Datenschutzrecht stehen. Zudem wird der Beschluss als möglicher Präzedenzfall für weitere biometrische Verfahren interpretiert.
Sechs zentrale Leitlinien nach dem BGH-Urteil
Diese Entscheidung wirft Fragen zu den neuen Grenzen im Ermittlungsalltag auf. Hier sind sechs Leitlinien, die welche wesentlichen Punkte zusammenfassen:
1. Technik-Check: Biometrische Methoden
- Fingerabdruck: Erlaubt.
- Gesichtserkennung: Unklar jedoch denkbar.
- PIN oder Passwort: Geschützt durch das Schweigerecht.
- Geräte-Neustart: Schutzmechanismus durch PIN-Abfrage.
2. Digitale Selbstverteidigung: Sofortmaßnahmen
- Biometrie deaktivieren und starken PIN (über 10 Stellen) nutzen.
- Auto-Reboot nach Stunden der Inaktivität aktivieren.
- Vor Kontrollen das Gerät ausschalten um Daten zu schützen.
- USB Restricted Mode aktivieren.
- Sichere Räume für sensible Chats verwenden.
- Backups außerhalb der Cloud erstellen.
- Bei einer Durchsuchung sofort einen Anwalt konsultieren.
Die Büchse der Pandora ist geöffnet und die Gesellschaft muss nun aktiv entscheiden, ebenso wie weit die Grenzen des Zugriffs auf persönliche Daten gehen sollen.
Kommentare
: Fingerabdruck ist kein Geheimnis
Das Urteil des BGH hat die rechtlichen Grundlagen für die Nutzung biometrischer Daten verändert. Der Fingerabdruck eines Beschuldigten wird nicht länger als „Geheimnis“ betrachtet. Dies stellt für die Ermittler ein wirksames Instrument dar. Die Entscheidung sollte als Weckruf verstanden werden die Nutzung von Biometrie kritisch zu hinterfragen.