
Im aktuellen US-Kartellverfahren gegen Google untersucht Bezirksrichter Amit Mehta die tiefgreifenden Möglichkeiten zur Einschränkung von Googles Monopol im Bereich der Internetsuche. Auch die Frage, inwiefern Google seine KI-Plattform Gemini gegen Wettbewerber wie ChatGPT einsetzen darf, steht auf der Agenda.
Der Fokus auf Generative KI
„Generative KI stellt den neuen Zugang zur Suche dar“, erklärte Justizministerium-Anwalt David Dahlquist während der Closing Arguments – das Wall Street Journal dokumentierte seine Worte. Dahlquist Standpunkt verdeutlicht das Potenzial dieser Technologie für in der Zukunfte Suchen.
Forderungen nach drastischen Maßnahmen
Das US-Justizministerium, Initiator der Klage aus dem Jahr 2020, fordert umfangreiche Maßnahmen. Google könnte verpflichtet werden, seinen Chrome-Browser zu verkaufen. Darüber hinaus wäre eine Zahlung an Apple verbietet die diesem das Vorrecht gibt, Googles Suchmaschine im Safari-Browser voreingestellt zu haben. Es wird sogar gefordert; dass Google seine Suchdaten mit Mitbewerbern teilt. Der Rechtsstandard, auf den sich das Justizministerium beruft, wurde vor über 20 Jahren im Microsoft-Verfahren festgelegt.
Googles Verteidigung
Gegenüber den vorgelegten Forderungen wies Googles Anwalt John Schmidtlein nachdrücklich darauf hin. Dass Beweislast für solch einschneidende Maßnahmen nicht erfüllt sei. Das Justizministerium habe nicht fundiert darlegen können, dass Googles Exklusivverträge mit Firmen wie Apple die Hauptursache für die Aufrechterhaltung seines Monopols wären.
Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen
Eine Einschränkung von Googles Zahlungen an Apple könnte zukünftige Verhandlungen zwischen Google, Apple und weiteren Unternehmen beträchtlich beeinflussen. Auch die Präsentation von KI-Optionen auf dominierenden Plattformen wäre betroffen. Derzeit zahlt Google etwa 20 Milliarden US-Dollar jährlich an Apple für die Vorinstallation seiner Suchmaschine. Ein Urteil in diesem Verfahren könnte Apples Gewinne um viele Milliarden schmälern.
Der Wettbewerb um die KI-Zukunft
Aktuellen Informationen zufolge lässt sich Google ebenfalls die Vorinstallation von Gemini auf Geräten von Samsung & Motorola kosten. Das Justizministerium sieht an diesem Ortin den Versuch die nächste Generation der Internetsuche zu prüfen und fordert aus diesem Anlass ein Verbot solcher Zahlungen. Schätzungen deuten darauf hin, dass Google-Suchen in Safari zuletzt erstmals seit zwanzig Jahren rückläufig waren.
Datenfreigabe als Konfliktherd
Das Justizministerium fordert, dass Google auch jüngeren Unternehmen wie OpenAI Zugang zu seinen Suchdaten gibt. Diese Daten würden braucht um eine effektive Konkurrenz zu Gemini aufzubauen. Richter Mehta äußerte Zweifel, ob KI-Unternehmen die keine klassischen Suchmaschinen anstreben, einen Zugang zu Googles wertvollen Daten bekommen sollten.
Verkauf von Chrome wird in Erwägung gezogen
Der Richter ließ offen, in welche Richtung er tendiert. Während der Verhandlung stellte er einige Fragen an die beiden Parteien. Mögliche Alternativen wurden erörtert. Insbesondere der Verkauf des Chrome-Browsers könnte als eine „sauberere und elegantere“ Lösung zur Förderung des Suchwettbewerbs betrachtet werden, stellte Richter Mehta fest. Schmidtlein warnte; dass die Nachteile eines solchen Verkaufs die vermutlichen Vorteile übersteigen könnten.
Ausblick auf die Entscheidung
Sundar Pichai, CEO von Alphabet, äußerte den Wunsch, bis Mitte des Jahres eine Abmachung zur Eingliederung von Gemini mit Apple zu schließen. Diese würde es Apple gestatten Gemini für Nutzeranfragen zu nutzen. Richter Mehta plant; sein Urteil im August zu fällen. Google, das aktuell etwa 90 Prozentsatz des Online-Suchmarktes beherrscht, hat angekündigt, im Falle einer ungünstigen Entscheidung Berufung einzulegen.
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