Meta AI Daten-Widerspruch – Jetzt Handeln!

Meta AI Daten-Widerspruch jetzt oder nie!

Die Verbraucherzentrale hat versucht der Nutzung öffentlicher Daten für das KI-Training von Meta AI zu widersprechen. Ein Eilantrag wurde gestellt – allerdings das Oberlandesgericht Köln wies diesen ab. Der Umgang von Meta mit den Daten wird als zulässig erachtet. Die Zeit drängt. Bis zum 26. Mai muss ein Widerspruch eingelegt werden. Danach verlieren Verbraucher die Kontrolle über viele ihrer Daten.



Dringlichkeit des Widerspruchs


Der Beschluss des OLG Köln ist vorläufig. Dennoch läuft das KI-Trainingsprogramm von Meta bereits. Wer kein Widerspruch einlegt · stimmt automatisch der Nutzung aller öffentlich geteilten Daten zu · die er bisher eingegeben oder hochgeladen hat. Ab dem 27. Mai können nur noch Daten kontrolliert werden die nach dem Widerspruch veröffentlicht werden. Für alle vorherige Informationen bleibt nur die unvermeidliche Einsicht: Es ist dann zu spät!



Mängel in der Künstlichen Intelligenz


Das Sprachmodell LLaMA 4 von Meta verwendet derzeit eine Fülle an Trainingsdaten mit vielen Sprachen und vielfältigen Inhalten. So die Theorie. In der Praxis schlummert jedoch klar noch viel Lernbedarf in der Künstlichen Intelligenz. Um die eigene KI zu optimieren – braucht Meta problemlos zusätzlich dazu Daten. Daher die Frage: Warum nicht die Informationen der eigenen Nutzer verwenden?



Welche Daten verwendet Meta ab dem 27. Mai?

In den kommenden Monaten wird Meta bestimmte Daten von Nutzern erfassen. Dazu gehören:


  • der Name und ebenfalls Facebook- und Instagram-Benutzernamen
  • Profilbilder
  • Gruppenchats die nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselt sind
  • alle Aktivitäten in öffentlichen Gruppen und bei Facebook-Seiten
  • Kommentare, Bewertungen und Rezensionen auf öffentlichen Konten

Wichtig: Private Nachrichten über WhatsApp sind sicher, weil sie verschlüsselt sind.



Vorgehensweise beim Widerspruch


Der Meta AI Daten-Widerspruch lässt sich unkompliziert einlegen. Nutzer können hierfür einfach ein Formular auf Facebook oder Instagram ausfüllen. Dies dauert kaum Zeit und beugt der unkontrollierten Datennutzung vor.



Eine Begründung ist nicht zwingend erforderlich. Eine E-Mail-Adresse für die Bestätigung ist jedoch notwendig. Im besten Fall sind die Schritte in weniger als 30 Sekunden erledigt. Wo der Nutzer noch bis zum 26. Mai Zeit hat – sollte er schnell handeln.






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