
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat die Festnahme mehrerer mutmaßlicher Online-Drogenhändler und diverse Durchsuchungen und ebenfalls Beschlagnahmungen in verschiedenen Bundesländern bekanntgegeben. Die betroffenen Regionen sind Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Thüringen. Diese Informationen wurden jedoch erst nach den tatsächlichen Maßnahmen veröffentlicht die am 9. April stattfanden. Der Grund für die verspätete Mitteilung lag laut der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg in den „andauernden Ermittlungen“. Man wollte den Verlauf der Untersuchung nicht gefährden.
Festnahmen und Razzien
Bei diesen Maßnahmen nahm die Polizei zwei mutmaßliche Online-Drogenhändler fest. Zudem führten die Strafverfolgungsbehörden Durchsuchungen in sechs verschiedenen Objekten durch. Diese Objekte lagen in Bielefeld, Düsseldorf, im niedersächsischen Landkreis Osnabrück und im thüringischen Unstrut-Hainich-Kreis. Im Zuge der Ermittlungen konnte auch eine weitere Person festgenommen werden. Dies zählte zu einem „kriminellen Netzwerk“, das man bereits vor über einem Monat neutralisiert hatte. Die Vorarbeiten dazu leisteten Mitarbeiter des BKA zusammen mit der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) und dem Bayerischen Landeskriminalamt. Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg übernahm die Ermittlungen Anfang 2024.
Verschleierung der Identität
Die Beschuldigten agierten unter verschiedenen Pseudonymen. Der Hauptverdächtige, ein 32-Jähriger und seine mutmaßlichen Komplizen verkauften unter Namen wie „Pygmalion“, „Don Morpheus“ und „Modus Vivendi“. Diese Verkäufe fanden sowie über eigene Online-Shops als auch im Darknet und über Messenger-Dienste statt. Der Name des betreffenden Online-Drogenshops blieb unveröffentlicht.
Verkaufszahlen und Finanzierung
Die Kunden der mutmaßlichen Händler verwendeten Kryptowährungen wie Bitcoin (BTC) und Monero (XMR) zur Bezahlung der Drogen. Nach aktuellem Stand der Ermittlungen sollen die Verdächtigen in einem Zeitraum von etwa 18 Monaten über 6․000 Verkäufe abgewickelt haben. Der Umsatz belief sich angeblich auf „weit“ weiterhin als 750․000 Euro.
Man beschuldigt den Hauptverdächtigen, insbesondere für die Kundenkommunikation und den Versand zuständig gewesen zu sein. Ein Verdacht besteht hinsichtlich des bandenmäßigen Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 30a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Ferner wird der Betrieb krimineller Handelsplattformen im Internet in Verbindung mit einer Verbrechensförderungsabsicht nach § 127 Strafgesetzbuch (StGB) untersucht. Die Ermittlungen zur Klärung der „Täterstruktur“ sind im Gange.
Digitale Infrastruktur der Täter
Das BKA hat durch technische Maßnahmen einen signifikanten Teil der digitalen Infrastruktur der Drogenhändler übernommen. Zudem wurden wichtige Beweismittel für das Verfahren gesichert. Die Ermittler sind zudem zuversichtlich – dass sie weitere Ansätze zur Aufklärung der kriminellen Strukturen gewinnen können.
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