Abmahnungen wegen Erotik-Filesharing: Die Kanzlei CSR schickt Filesharer auf die Anklagebank

Abmahnungen wegen Erotik-Filesharing: Kanzlei CSR bittet Filesharer weiter zur Kasse

Die Kanzlei CSR aus Karlsruhe gilt als Vorreiter in der Abmahnbranche. Sie ist bekannt für ihre rigorosen Abmahnungen an Tauschbörsennutzer, insbesondere im Bereich Erotik-Filesharing. Ein genaueres Hinschauen auf die Praktiken und die Motivation dieser Kanzlei ist notwendig.



Massenabmahnungen durch CSR im Namen von PMG Entertainment Ltd.


Aktuell mahnt die Kanzlei CSR zahlreiche Nutzer ab – und zwar im Namen der irischen PMG Entertainment Ltd. Die Vorwürfe beziehen sich auf das Filesharing von Erotikfilmen.



Betroffene müssen sich mit Filmen wie "Elegant Babes" und "Anal Loving Teens" auseinandersetzen. Der Vorwurf? Verletzung der Urheberrechte gemäß §§ 19a und 16 UrhG. Die Abmahnungen verlangen nicht nur eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, allerdings ebenfalls eine Summe von 835⸴80 Euro zu zahlen. Dabei setzt sich dieser Betrag aus 235⸴80 Euro für Abmahnkosten und 600 Euro Lizenzschadensersatz zusammen.



Psychologischer Druck durch Schamgefühl


Ein weiterer Aspekt ist die psychologische Drucksituation. Viele Empfänger empfinden Scham und haben Angst vor dem Urteil anderer. Deshalb zahlen sie oft lieber – anstatt sich juristisch zu wehren. Die emotionalen Themen der Erotikfilme helfen der Kanzlei in diesem Punkt effizient zu arbeiten.



Zweifel an der Beweisführung


Die Abmahnschreiben beruhen auf Beweisführungen die als lückenlos dargestellt werden. Experten zeigen jedoch auf, dass IP-Adressen allein nicht immer ausreichen um den tatsächlichen Täter zu identifizieren. Besonders in Haushalten mit mehreren Nutzern oder unsicherem WLAN kann es zu Fehlidentifikationen kommen. Es gibt deutliche Hinweise darauf – dass nicht der Anschlussinhaber selbst für die Verletzung verantwortlich ist.



Hohe Forderungen und deren Verteidigung


Die geforderten Beträge, in der Regel zwischen 800 und 1․200 Euro, erscheinen oft überzogen. Sie können in vielen Fällen rechtlich angefochten werden. Der psychologische Effekt ist nicht zu unterschätzen. Betroffene fühlen sich unter Druck gesetzt und handeln oft voreilig.



## Handlungsanweisungen für Abgemahnte

### Ruhe bewahren

Obwohl die Abmahnungen bedrohlich wirken, sind sie keine Strafbefehle. Betroffene sollten zunächst durchatmen und nicht hastig reagieren.



Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben


Die enthaltene Unterlassungserklärung ist meist einseitig formuliert. Ungeprüft sollte sie auf keinen Fall unterzeichnet werden. Ein Anwalt kann eine modifizierte Erklärung erstellen die absichert, ohne ein Schuldeingeständnis zu implizieren.



Überprüfung der Zahlungsforderungen

Die geforderten Beträge sollten rechtlich geprüft werden. Oft lässt sich eine Reduzierung oder sogar eine komplette Abweisung erreichen.



Keinen direkten Kontakt zur Kanzlei

Der direkte Kontakt mit der Kanzlei CSR bringt üblicherweise keine Vorteile. Jegliche Äußerungen können gegen die Betroffenen verwendet werden.



Anwalt für Filesharing-Recht konsultieren


Spezialisierte Kanzleien bieten eine erste Einschätzung oft kostenlos an. Sie erkennen die Maschen der Abmahnpflichtigen und helfen die Verteidigung für die Betroffenen zu übernehmen.



Verjährung im Auge behalten

Forderungen verjähren in der Regel nach drei Jahren ab Kenntnisnahme der IP-Adresse. Dieser Aspekt kann als Verteidigung genutzt werden.






Kommentare

: Alte Methoden in neuem Gewand
Die Abmahnwelle durch CSR im Auftrag von PMG Entertainment Ltd. zeigt; dass die Abmahnmethoden weiterhin effektiv sind. Klar ist: Informierte Betroffene können die Forderungen oft reduzieren oder sogar abwehren. Ein rechtliches Vorgehen ist nicht nur legitim allerdings ebenfalls notwendig.


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