Eine unklare Beschilderung eines Tempolimits schützt nicht vor Strafen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main stellte dies klar. Wer in solchen Fällen die Regeln missachtet kann sich nicht auf Missverständnisse berufen. Im Gegenteil – eine solche Argumentation kann sogar zu einer höheren Strafe führen.
86 km/h zu schnell
Im vorliegenden Fall handelte es sich um ein temporäres Tempolimit von 60 km/h. Die Beschilderung wurde durch Klappschilder an der Autobahn durchgeführt. Der betreffende Kläger ignorierte diese Schilder und kam mit einer Geschwindigkeit von 146 km/h in den Fokus der Geschwindigkeitsmessung. Die Folge war ein Bußgeld in Höhe von 900 Euro und ebenfalls ein dreimonatiges Fahrverbot. Der Mann versuchte; sich juristisch gegen diese Entscheidung zu wehren und kämpfte sich durch mehrere Instanzen.
Verwirrte Verteidigung
Seine Verteidigung argumentierte die Beschilderung sei verwirrend gewesen. Zur Untermauerung dieser Sichtweise legten sie Bilder der jeweiligen Schilder vor. Auf diesen war die Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h deutlich zu erkennen, daneben war auch ein Überholverbot für Lkw & Busse vermerkt.
Kognitive Fähigkeiten hinterfragt
Das OLG Frankfurt am Main wies schließlich die Rechtsbeschwerde des Mannes zurück. Die Richter wollten der Argumentation zur verwirrenden Beschilderung nicht folgen. Wer die Schilder als unverständlich empfindet, solle sich vielmehr fragen, ob er kognitiv noch in der Lage sei, am Straßenverkehr teilzunehmen, so die Einschätzung des Gerichts. Außerdem, so die Richter – jemand der in unsicheren Verkehrssituationen unterwegs ist, müsse stets besonders vorsichtig und rücksichtsvoll sein.
Vorsätzliches Handeln
Die Entscheidung des Gerichts besagt deutlich: Wer die Beschilderung bewusst ignoriert, handelt vorsätzlich. Ein Fahrer der mit 146 statt der erlaubten 60 km/h unterwegs ist, trifft eine bewusste Entscheidung die Regeln und die Verkehrssituation zu missachten. Damit stellt er sich absichtlich gegen die Rechtsordnung und gefährdet andere Verkehrsteilnehmer, nur um schneller voranzukommen.
Rechtsbeschwerde & Verfahrenskosten
In diesem speziellen Fall war das OLG an die Bußgeldhöhe gebunden die von der Vorinstanz festgelegt wurde. Ein Verschlechterungsverbot verhinderte eine Verdopplung des Bußgeldes. Das Urteil ist unter dem Aktenzeichen 2 ORbs 4/25 einsehbar und kann nicht angefochten werden. Der Kläger muss zudem die gesamten Verfahrenskosten tragen.
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