Dashcams sind kleine Kameras die oft an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett von Fahrzeugen angebracht sind. Sie helfen – das Verkehrsgeschehen festzuhalten. Bei einem Unfall können sie als Beweismittel dienen. Der rechtliche Rahmen für den Einsatz von Dashcams variiert jedoch stark zwischen den Ländern.
Datenschutzrechtliche Aspekte
In Deutschland sind Dashcams prinzipiell erlaubt. Dennoch sind die Vorschriften rund um den Datenschutz äußerst strikt. Die Datenschutz-Grundverordnung, abgekürzt DSGVO, stellt hohe Anforderungen an die Nutzung solcher Geräte. Besonders wichtig ist – ebenso wie die Nutzer ihre Aufnahmen speichern und verwenden. So besteht keine Erlaubnis diese Aufnahmen einfach öffentlich zu teilen.
Anforderungen an Aufnahmen
Aufnahmen im öffentlichen Raum können problematisch sein. Unbeteiligte Personen werden eventuell erfasst und dies könnte ihr Persönlichkeitsrecht verletzen. Eine kontinuierliche Speicherung ist ähnlich wie nicht gestattet. Nur bei einem Vorfall dürfen die Aufnahmen gesichert werden. Die Erlaubnis zum Filmen besteht nicht – wenn andere Personen gegen ihren Willen gefilmt werden. Das Posten von Aufnahmen im Internet ohne Zustimmung ist ebenfalls unzulässig. Dies verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Zulässigkeit der Aufnahmen
Laut den geltenden Vorschriften dürfen Dashcams lediglich kurz und anlassbezogen filmende Aufnahmen machen. Diese dürfen ebenfalls nur dann gespeichert werden wenn ein spezifisches Ereignis wie zum Beispiel ein Unfall vorliegt. Jede Dashcam verwendet eine Loop-Funktion. Diese überschreibt regelmäßig alte Aufnahmen. Viele Modelle verfügen über einen G-Sensor. Solche Sensoren reagieren auf starke Bremsungen oder Kollisionen. Sie aktivieren die Kamera nur in kritischen Situationen mittels welchem nur relevante Ereignisse festgehalten werden.
Sanktionen bei Missbrauch
Sollte jemand eine Dashcam unzulässig verwenden, drohen Bußgelder von den Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Wer beispielsweise das Verkehrsgeschehen ohne Anlass aufnimmt, verstößt gegen bestehende Gesetze. Solche Verstöße können zu Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens führen. Diese Sanktionen sind von der Datenschutz-Aufsichtsbehörde unabhängig.
Wichtige Punkte zur Einhaltung
Darüber hinaus müssen einige Punkte beachtet werden um Bußgelder zu vermeiden. Die Speicherdauer sollte so kurz wie möglich sein. Zum Beispiel empfiehlt der Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen eine Zeitgrenze von 30 Sekunden. Ansonsten könnten die Aufnahmen als unzulässig gelten. Auch eine anlasslose Aufzeichnung ist untersagt. Unter bestimmten Bedingungen darf jedoch aufgezeichnet werden. Bei einem Fehlalarm müssen die Aufnahmen umgehend gelöscht werden. Nutzer sind auch verpflichtet – Betroffene über die Datenverarbeitung zu informieren. Mit einem entsprechenden Hinweis am Fahrzeug kann dies ausreichend sein.
Internationale Regelungen
Die Regelungen zur Dashcam-Nutzung unterscheiden sich stark von Land zu Land. Vor einer Reise sollte man sich über die spezifischen Gesetze des Ziellandes informieren. In Deutschland, Frankreich und Belgien sind Dashcams für den privaten Gebrauch erlaubt – jedoch ist eine öffentliche Verbreitung der Aufnahmen unzulässig. In Ländern wie Portugal und Luxemburg sind Dashcams hingegen ganz verboten. Hier können hohe Bußgelder drohen, sollte man gegen die Vorschriften verstoßen.
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