
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird umstritten diskutiert. Der Nutzen erscheint auf den ersten Blick vielversprechend. Zugänglichkeit – Kosteneinsparungen und ebenfalls eine verbesserte Patientenversorgung stehen hierbei im Vordergrund. Sicherheitsforscher warnen jedoch eindringlich vor den Risiken. Datenschutzbedenken nehmen zu.
Testphase und bundesweiter Rollout
Ab dem 15. Januar 2025 beginnt eine Testphase in ausgewählten Regionen. Hamburg, Franken und Teile von Nordrhein-Westfalen werden im Blickpunkt stehen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist informiert. Sollte die Testphase erfolgreich verlaufen, kündigt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den bundesweiten Rollout für den 15. Februar 2025 an. Bislang haben nur rund ein Prozent der gesetzlich Versicherten eine digitale Akte beantragt. Dies trotz möglicher Anträge seit Januar 2021.
Sicherheitswarnungen durch Experten
Sicherheitsforscher zeigen auf. Dass Cyberkriminelle mit minimalem Aufwand auf die ePA zugreifen können. Sensible Daten sind betroffen. Informationen über Suchtkrankheiten – psychische Erkrankungen oder Geschlechtskrankheiten könnten in Gefahr sein. Auf dem 38. Chaos Communication Congress wurden schwerwiegende Sicherheitslücken enthüllt. Diese existieren zum Teil bereits seit Jahren. Der Chaos Computer Club (CCC) fordert ein Ende der „ePA-Experimente am lebenden Bürger“.
Pro und Kontra: Ein Blogbeitrag von Patrick Breyer
Der Digitalrechtsaktivist Patrick Breyer thematisiert die Vor- und Nachteile der ePA in seinem aktuellen Blogbeitrag. Er weist auf die Datensicherheit hin. Punkten kann die zentrale Speicherung. Ein einheitlicher Zugriff auf Patientendaten liegt im Vorteil. Doch er warnt auch vor Risiken. Bei jedem Arztbesuch werden Daten gespeichert. Entlassungsberichte Arztbriefe Diagnosen werden zentral abrufbar. Die zentrale Speicherung könnte in der Vergangenheit zu Datenpannen führen.
Behandelnde Ärzte, Apotheker und weitere medizinische Fachkräfte können über die ePA auf die Daten zugreifen. Dies verbessert Behandlungen und Medikation. Unterlagen müssen nicht weiterhin angefordert werden. Notfallpatienten profitieren von dieser Vereinfachung. Dennoch gibt es auch Nachteile. Andere medizinische Stellen könnten irrelevante Behandlungen einsehen was die Privatsphäre gefährdet.
Datenweitergabe: Chancen und Risiken
Die ePA kann auch an Behörden, Forschungseinrichtungen und Unternehmen weitergegeben werden. Anonymisierte Datenanalysen könnten Fortschritte in der Pandemiebekämpfung bewirken. Zudem unterstützt es die Medikamentenentwicklung. Doch es gibt auch ernste Risiken. Oft bleibt der Name anonymisiert jedoch andere Kennzeichen können eine Identifikation ermöglichen. Über diese können Dritte die Krankheitsgeschichte zurückverfolgen.
Widerspruch gegen die ePA: Opt-out-Regelung
Gestzlich Versicherte können bis zum 15. Januar 2025 über die ePA entscheiden. Wer nicht aktiv widerspricht – bekommt automatisch eine Patientenakte. Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet ihre Versicherten umfassend zu informieren. Verpflichtende Nutzung der ePA gibt es jedoch nicht.
Versicherte können jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen. Ein Widerspruchs-Generator ist eine Option. Alternativ können Versicherten direkten Kontakt zu ihrer Krankenkasse aufnehmen. Auch über eine Krankenkassen-App oder den Postweg lässt sich der Widerspruch einreichen. Nach der Löschung der Akte kann der Widerspruch später zurückgenommen werden um erneut eine ePA zu beantragen.
Insgesamt zeigt die Diskussion zur elektronischen Patientenakte tiefgreifende Einblicke in das Spannungsfeld zwischen Innovationsdrang und Datenschutz. Schützt die Statistik die Nutzer oder gefährdet sie ihre Privatsphäre? Eine Frage – die noch offen bleibt.
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