Die elektronische Patientenakte: Datenschutzbedenken im Fokus

Die elektronische Patientenakte: Sicherheitsexperten warnen vor Datenschutzbedenken

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird umstritten diskutiert. Der Nutzen erscheint auf den ersten Blick vielversprechend. Zugänglichkeit, Kosteneinsparungen gleichermaßen eine verbesserte Patientenversorgung stehen an diesem Ortbei im Vordergrund. Sicherheitsforscher warnen jedoch eindringlich vor den Risiken. Datenschutzbedenken nehmen zu.



Testphase und bundesweiter Rollout


Ab dem 15. Januar 2025 startet eine Testphase in ausgewählten Regionen. Hamburg, Franken und Teile von Nordrhein-Westfalen werden im Blickpunkt stehen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist informiert. Sollte die Testphase erfolgreich verlaufen, kündigt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den bundesweiten Rollout für den 15. Februar 2025 an. Bislang haben nur rund ein Prozentsatz der gesetzlich Versicherten eine digitale Akte beantragt. Dies trotz möglicher Anträge seit Januar 2021.



Sicherheitswarnungen durch Experten


Sicherheitsforscher zeigen auf. Dass Cyberkriminelle mit minimalem Aufwand auf die ePA zugreifen können. Sensible Daten sind betroffen. Informationen über Suchtkrankheiten – psychische Erkrankungen oder Geschlechtskrankheiten könnten in Gefahr sein. Auf dem 38. Chaos Communication Congress wurden schwerwiegende Sicherheitslücken enthüllt. Diese existieren zum Teil schon seit Jahren. Der Chaos Computer Club (CCC) fordert ein Abschluss der „ePA-Experimente am lebenden Bürger“.



Pro und Kontra: Ein Blogbeitrag von Patrick Breyer


Der Digitalrechtsaktivist Patrick Breyer thematisiert die Vor- und Nachteile der ePA in seinem aktuellen Blogbeitrag. Er weist auf die Datensicherheit hin. Punkten kann die zentrale Speicherung. Ein einheitlicher Zugriff auf Patientendaten liegt im Vorteil. Doch er warnt ebenfalls vor Risiken. Bei jedem Arztbesuch werden Daten gespeichert. Entlassungsberichte, Arztbriefe, Diagnosen werden maßgeblich abrufbar. Die zentrale Speicherung könnte in der Vergangenheit zu Datenpannen führen.



Behandelnde Ärzte, Apotheker und weitere medizinische Fachkräfte können über die ePA auf die Daten zugreifen. Dies verbessert Behandlungen und Medikation. Unterlagen müssen nicht ergänzend angefordert werden. Notfallpatienten profitieren von dieser Vereinfachung. Dennoch gibt es auch Nachteile. Andere medizinische Stellen könnten irrelevante Behandlungen einsehen was die Privatsphäre gefährdet.



Datenweitergabe: Chancen und Risiken


Die ePA kann auch an Behörden, Forschungseinrichtungen und Unternehmen weitergegeben werden. Anonymisierte Datenanalysen könnten Fortschritte in der Pandemiebekämpfung führen zu. Zudem unterstützt es die Medikamentenentwicklung. Doch es gibt auch ernste Risiken. Oft bleibt der Name anonymisiert – dennoch andere Kennzeichen können eine Identifikation gestatten. Über diese können Dritte die Krankheitsgeschichte zurückverfolgen.



Widerspruch gegen die ePA: Opt-out-Regelung


Gestzlich Versicherte können bis zum 15. Januar 2025 über die ePA entscheiden. Wer nicht aktiv widerspricht – erhält automatisch eine Patientenakte. Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet ihre Versicherten umfassend zu informieren. Verpflichtende Nutzung der ePA gibt es jedoch nicht.



Versicherte können jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen. Ein Widerspruchs-Generator ist eine Option. Alternativ können Versicherten direkten Kontakt zu ihrer Krankenkasse aufnehmen. Auch über eine Krankenkassen-App oder den Postweg lässt sich der Widerspruch einreichen. Nach der Löschung der Akte kann der Widerspruch anschließend zurückgenommen werden um erneut eine ePA zu beantragen.



Insgesamt zeigt die Erörterung zur elektronischen Patientenakte tiefgreifende Einblicke in das Spannungsfeld zwischen Innovationsdrang und Datenschutz. Schützt die Statistik die Nutzer oder gefährdet sie ihre Privatsphäre? Eine Frage – die noch offen bleibt.






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