In der letzten Zeit hat das Hanseatische Oberlandesgericht mehrere Urteile zu YouTube-DL gefällt. Besondere Beachtung erfahren die vorhergehenden Instanzen in der Auseinandersetzung zwischen dem Bundesverband Musikindustrie (BVMI) und dem Webhoster Uberspace. Der Ausgangspunkt dieses Rechtsstreits fand bereits im Oktober 2020 statt. Zu diesem Zeitpunkt setzte der Mutterverband RIAA gerichtlich die Löschung des Quellcodes von YouTube-DL auf GitHub durch.
Berufung des Webhosters zurückgewiesen
Das Oberlandesgericht hat kürzlich die Berufung des beklagten Webhosters in vollem Umfang zurückgewiesen. Zuvor hatte das Landgericht Hamburg bereits entschieden. Dass Anbieter die Software nicht weiterhin öffentlich bereitstellen darf. Auch in der ersten Instanz vor Gericht musste Uberspace in der gleichen Sache eine Niederlage einstecken. Diese aktuelle Entscheidung bestätigt die grundsätzliche Haftung des Online-Speicherdienstes auf Schadensersatz. In der Pressemitteilung des BVMI heißt es, dass das Hamburger Oberlandesgericht keine Revision zugelassen hat.
Urheberrechtliche Bedenken gegen Webhoster
Die Kläger sind der Ansicht die Software YouTube-DL unterstütze zahlreiche Stream-Ripping-Dienste beim unrechtmäßigen Herunterladen urheberrechtlich geschützter Musik von lizenzierten Plattformen. Diese Argumentation wird deutlich in der von den Rechteinhabern vorgelegten Erklärung. Sowohl das Tool selbst, sowie der Hosting-Anbieter Uberspace ermöglichen es den Nutzern, technische Schutzmaßnahmen von Plattformen wie Spotify zu umgehen. Daher betrachten die Kläger die Handlungen als rechtswidrig. Des Weiteren wird Uberspace vorgeworfen – beihilflich zur Umgehung von Urheberrechtsbestimmungen gehandelt zu haben. Interessanterweise hatte die Website in der Vergangenheit ein wesentlich minimalistisches Design.
Warnung für Webhoster und Streaming-Dienste
Der Geschäftsführer Recht & Politik des BVMI, René Houareau, bezeichnet das Urteil als „eine weitere gerichtliche Klarstellung und Warnung.“ Diese richtet sich nicht nur an Anbieter von Stream-Ripping-Tools und deren Betreiber – sie ist ebenfalls an alle Host-Provider adressiert. Rechtsverletzungen so Houareau haben Konsequenzen und niemand sollte von diesen profitieren. Es ist deshalb ratsam – sich der Haftung nicht zu entziehen.
Unklare Informationen und fehlende Rückmeldungen
Die Geschäftsführung von Uberspace glaubt die klagenden Labels hätten von Anfang an ein Grundsatzurteil anstreben wollen. Die Pressemitteilung des BVMI lässt mehrere Fragen offen. Es wird nicht klar um welchen Webhoster es ebendies geht zumindest nicht namentlich. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist Uberspace gemeint, allerdings ohne eine offizielle Bestätigung bleibt dies ungewiss. Anfragen per Telefon, LinkedIn und E-Mail wurden bislang unbeantwortet gelassen.
Insgesamt gibt es viele Anzeichen dafür, dass Uberspace das Unternehmen ist das vor dem Gericht verloren hat. Eine klärende Antwort wird jedoch weiterhin erwartet denn ohne klare Informationen kann dies nicht mit Sicherheit gesagt werden.
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