In einem bedeutenden Schritt ziehen die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF vor das Bundesverfassungsgericht. Grund dafür ist der Wunsch, den Rundfunkbeitrag auf 18,94 Euro zu erhöhen. Die Klage richtet sich gegen die Tatsache, dass die Bundesländer keinen diesbezüglichen Beschluss gefasst haben. Der Stichtag zur Anhebung ist der 1. Januar 2025. Diese Information gaben die Sender bekannt.
Treffen der Ministerpräsidenten
Die Ministerpräsidenten haben ein Treffen für Mitte Dezember anberaumt. Sie wollen erneut über das Thema beraten. Die Verfassungsbeschwerde erhöht den Druck auf die Länder. Ein wichtiger Punkt ist; dass das Deutschlandradio nicht an der Beschwerde beteiligt ist.
Aktueller Stand des Rundfunkbeitrags
Aktuell beträgt der Rundfunkbeitrag monatlich 18,36 Euro. Insgesamt kommen durch diesen Beitrag rund neun Milliarden Euro für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zusammen. Finanzexperten der KEF hatten eine Erhöhung um 58 Cent für die Periode von 2025 bis 2028 empfohlen. Die Bundesländer müssen sich an diese Empfehlungen halten.
Stellungnahme der Rundfunkanstalten
Kai Gniffke der Vorsitzende der ARD & Intendant des SWR, äußerte, dass dieser Schritt schwerfalle. Dennoch könne man eine Verletzung des Verfahrens nicht einfach hinnehmen. Er betonte die Verantwortung für die Unabhängigkeit der Finanzierung. Ein Gesetz sei einzuhalten. „Recht und Gesetzestreue kennen keine Kompromisse“, fügte er hinzu. Norbert Himmler Intendant des ZDF stellte klar, dass die Unabhängigkeit der Berichterstattung von der Finanzierung abhängt. Die Krisenherde der Welt und die Unsicherheiten in Deutschland machen den Wert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks deutlich.
Deutschlandradio bleibt unbeteiligt
Das Deutschlandradio mit Standorten in Köln & Berlin wird keine Beschwerde einlegen. Grund ist, dass in der KEF-Empfehlung keine Erhöhung des Anteils am Rundfunkbeitrag für seine Sender vorgesehen ist. Daher fühlt man sich durch eine mögliche Beitragsanpassung nicht benachteiligt.
Vorangegangene Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
Bereits vor vier Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht in einem ähnlichen Fall entschieden. Damals gab es einen Rechtsstreit mit Sachsen-Anhalt. Die Richter wiesen das Bundesland in seine Schranken und ordneten eine Erhöhung des Beitrags an. Die Entscheidung über die aktuelle Beschwerde bleibt unklar.
Der Streit um den Rundfunkbeitrag
Mehrere Ministerpräsidenten, darunter angesichts von Sachsen-Anhalt und Bayern, haben frühzeitig ihren Widerstand gegen eine Erhöhung signalisiert. Einige fordern Reformen in den Medienhäusern. Der RBB-Skandal hat das Vertrauen in die Öffentlich-Rechtlichen beeinträchtigt – das ist ebenfalls ein Grund für die Skepsis. Die KEF widerspricht der Ansicht, dass die Rundfunkanstalten ausreichend Rücklagen hätten.
Befürworter der Erhöhung argumentieren. Dass Reformen Zeit brauchen. Eine Erhöhung muss geschehen um mit der Inflation Schritt zu halten. Doch ohne Zustimmung aller Bundesländer bleibt die Situation unverändert.
Die Wahrscheinlichkeit einer Erhöhung zum 1. Januar
Aufgrund der kurzen Zeit bis Jahresende gilt es als nahezu unmöglich: Der Rundfunkbeitrag am 1. Januar 2025 steigt. Es gab jüngst Ablehnungen von Ministerpräsidenten wie Reiner Haseloff & Markus Söder. Die Länderchefs hatten im Oktober eine Reform des Rundfunks beschlossen freilich wurde die Finanzierungsfrage aufgrund von Differenzen aufgeschoben. Sie denken über einen Systemwechsel nach. Die KEF-Empfehlung soll jedoch weiterhin zentral bleiben und die Mitwirkungsrechte der Landesregierungen sollen bestehen bleiben.
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