Die Diskussion um eine mögliche Erhöhung des Rundfunkbeitrags nimmt neue Wendungen. Ursprünglich war die Anpassung für den 1. Januar 2025 geplant. Ein Mehrbetrag von 58 Cent pro Monat wurde von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgeschlagen. Dieser Anstieg würde die Gebühren von 18⸴36 Euro auf 18⸴94 Euro während der Beitragsperiode von 2025 bis 2028 anheben.
Verbindliche Empfehlungen der KEF
Für die Bundesländer sind die Empfehlungen der KEF verbindlich. Es besteht die Pflicht – sich daran zu orientieren. Abweichungen sind nur in sehr engen Grenzen welche vom Verfassungsgericht festgelegt sind, erlaubt. Um eine solche Änderung vorzunehmen ist zudem eine einstimmige Entscheidung erforderlich. Aktuell haben die Bundesländer jedoch keinen entsprechenden Beschluss gefasst.
Fehlende Einigung der Länder
Das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) berichtete. Dass Länderchefs erst Mitte Dezember über die Erhöhung diskutieren wollen. Ein fristgerechter Beschluss zur Anpassung des Rundfunkbeitrags ist demnach kaum noch möglich. In der Folge haben ARD und ZDF Verfassungsbeschwerde eingelegt. Diese Maßnahme soll zusätzlichen Druck auf die Entscheidungsträger ausüben.
Rückblick auf die Entscheidungen des Verfassungsgerichts
Bereits vor etwa vier Jahren wandten sich die öffentlich-rechtlichen Sender an das Verfassungsgericht in Karlsruhe. Der Anlass war eine ablehnende Haltung Sachsen-Anhalts zur Erhöhung des Beitrags. Das Gericht entschied damals für eine Anhebung und ordnete an, dass der Beitrag im Sommer 2021 auf 18⸴36 Euro steigen sollte.
Argumente für und gegen die Erhöhung
Das RND erwähnte die unterschiedlichen Standpunkte zu diesem Thema. Einige Ministerpräsidenten, darunter ebenfalls die aus Sachsen-Anhalt, Bayern und Brandenburg, sprachen sich gegen eine Anhebung aus. Kritiker fordern weiterhin Reformwillen. Der RBB-Skandal hat das Vertrauen in die Medienhäuser beeinträchtigt. Andererseits argumentieren Befürworter – dass ohne die Erhöhung auch die notwendigen Reformen nicht realisiert werden können.
Geplante Reformen der Rundfunkstruktur
Im Oktober kündigten die Länderchefs eine Reform des Rundfunks an. Diese Reform betrifft nicht nur die Senderstruktur allerdings auch die Finanzierungsfragen. Ein „Systemwechsel“ war in den Gesprächen ein zentrales Thema. Die Ministerpräsidenten betonten – dass der Rundfunkbeitrag weiterhin bestehen bleiben muss.
ARD und ZDF beziehen Stellung
Kai Gniffke der Vorsitzende der ARD, äußerte sich zu der Verfassungsbeschwerde: „Wir können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen. Unsere Verantwortung erstreckt sich über vier Jahre hinaus.“ ZDF-Intendant Norbert Himmler ergänzte, dass die Unabhängigkeit der Berichterstattung entscheidend von der Unabhängigkeit der Finanzierung abhängt.
Kommentare
Die Zukunft des Rundfunkbeitrags bleibt ungewiss. Die Verfassung verlangt eine angemessene Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Da die Bundesländer nicht Korrekturen vornehmen haben ARD und ZDF keine Wahl wie ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuloten und gegen die Situation vorzugehen.