Sony gegen Datel: Der EuGH erlaubt Cheat-Software

Entscheidung des EuGH


Am 17. Oktober 2024 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem wichtigen Fall: Cheat-Software für Konsolen verstößt nicht immer gegen das Urheberrecht. Die britische Firma Datel erhielt diese Genehmigung. Sony musste einen Rückschlag hinnehmen. Schließlich hatte Sony Datel für seine Cheat-Software Action Replay verklagt.



Was ist Cheat-Software?


Cheat-Software ermöglicht Gamern, Einschränkungen in Spielen zu umgehen. Spieler profitieren davon. In der Gaming-Community wird solche Software allerdings als umstritten angesehen. Sony klagte bereits 2012 gegen Datel in Deutschland. Nach zwölf Jahren folgte nun das Urteil.



Der Rechtsfall im Detail


Der Fall drehte sich um das Rennspiel „MotorStorm: Arctic Edge“ für die PlayStation Portable (PSP). Dieses Spiel wurde bis 2014 von Sony angeboten. Datel stellte dafür den Action Replay Cheat-Modul Adapter her. Spieler mussten die Cheat-Software zuerst auf den Speicherstick der PSP installieren. Damit war gleichzeitig das Spiel nutzbar. Die Software bot zusätzliche Funktionen wie uneingeschränkten Turbo oder die Möglichkeit, zu Beginn Fahrer auszuwählen.



Vorinstanz und oberste Gerichte


Sony sah hierin einen Eingriff in sein Urheberrecht und forderte Schadensersatz. Die vorinstanzlichen Gerichte fällten unterschiedliche Urteile. Im Januar 2012 entschied das Landgericht Hamburg zugunsten von Sony. Es stellte fest, dass Datels Software in den „Programmfluss“ der Spiele eingreift. Dies führte zur Entstehung einer veränderten Version des geschützten Spielcodes.



Im Jahr 2021 hob das Hamburger Oberlandesgericht (OLG dieses Urteil jedoch auf. Sony legte daraufhin Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Wichtige Fragen zur Vorabentscheidung wurden dem EuGH vorgelegt. Der BGH wollte wissen, ob die Verwendung von Cheat-Software als unzulässige Umarbeitung des Spiels anzusehen ist.



Klarheit durch Generalanwalt Szpunar


Generalanwalt Maciej Szpunar äußerte sich zu Beginn des Verfahrens. In seinen Schlussanträgen am 25. April 2024 stellte er fest – dass der Wert der Variablen nicht zum Code eines Computerprogramms gehört. Sie sind lediglich Daten welche zur Programmausführung erzeugt werden.



EuGH folgt den Empfehlungen


Trotz der nicht bindenden Schlussanträge von Szpunar folgte der EuGH dessen Empfehlungen. Das Gericht stellte klar – dass temporäre Veränderungen im Arbeitsspeicher einer Konsole nicht als unzulässige Umarbeitung gelten. Somit falle der Inhalt der Variablen nicht unter den Schutz des Urheberrechts. Der EuGH entschied, dass der Inhaber des Urheberrechts nicht Dritten die Vermarktung von Software untersagen kann die lediglich vorübergehend in den Arbeitsspeicher eine Änderung vornimmt.



Auswirkungen der Entscheidung


Die finale Entscheidung liegt nun beim BGH. Es wird jedoch erwartet – dass ebenfalls der BGH dem Urteil folgt und bestätigt. Dass Datels Cheat-Software kein Urheberrecht verletzt. Ob dies teure Abmahnungen und Schadensersatzforderungen an Entwickler, Online-Händler oder Nutzer solcher Cheats überflüssig macht, bleibt unklar. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Spielen schließen oft die Verwendung von Cheat-Software aus.






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